Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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bandrichter=  Haus,  werinn  sch  Par  terre  3  heijbare  Kimmer,  1  Küche  mik  1  Speiskammer;  Im
mittlern  Stok  6  heizbare  Zimmer  und  1  Kammer,  oben  ein  zuter  Fruchtboden,  und  unten  à  Kelee
befinden,  und  wozu  noch  :  besonders  stehende  Holzhütt#  1  Waschbaus  und  1  Stall  zu  3  Pferden
mit  1  Heuböhne  gehören,  Montag  den  28.  Febr.  Vormittags  10  Uhr  im  Hause  selbst  unter  Vorbe-#14
  allerhöchster  Genedwigung  an  den  Weiskbietenden  vermiethet,  de  wilcher  Berpandlung  sich  die
iebhaber  einsinden  wollen.  Den  7.  Fedr.  15144.  .  Kon.  Cameralamt.

Wliblinsen.  Die  Sommer,  Schaafweide  von  Bihlefsingen,  welche  100  Stük  erträge,  wird
bis  Samstag  den  26.  Febr.  d.  J.  auf  cin  bis  drei  Jahre  verlichen  werden.  Die  Pachtliebhader,
welche  die  sesezliche  Eigenschaften  und  das  nöthige  Bermögen  baben,  werden  zu  dieser  Verhandkung
mie  den  nöthigen  Beweisen  über  beid"s  auf  den  erwähnten  Tas  in  das  Oberamts=  Gebaude  eingelgden.
  Den  14.  Febr.  1314.  Kön.  Oberame.

Kiechbelm.  Jufolge  allerhöchsten  Befehls  wird  der  bei  der  Musterung  181  c.  erstmals  abwe“
send  gewesene  Milicairpflichtlige  Johann  k#w,  Schmid,  von  Owen  hiesigen  Oberames,  unter  Anbekanmung
  des  dricten  und  lesten  Termins  von  4  Monaten,  und  unter  der  Gefahr  der  Confiscatio#n
wies  haasigen  —  nochmals  öffentlich  ausgefordert,  sich  nach  Haus.  zu  begeben,  und  sein
isberiges  Ausbleiben  bei  der  Musterung  zu  verantworten.  Den  13.  Febr.  1814.  K.  Oberamét.

Rekartulm.  Näachbenannte  Conseripcionspflichtige  bes  disseitigen  Oberemes  baben  sich  bei  der
am  1u#.  vor.  Mon.  vorgenommenen  Musterung,  und  Aushebung  der  tüchtigen  Individuen,  aus  der
öten  Klasse  zu  den  Land-=  Regimentern,  nicht  eingefunden,  und  #ind  von  Hause  abwesend.  Da  nun
bei  der  Errichtung  der  kand'  Regimenter  und  des  kandsturms  ibr  Erscheinen  nothwendig  ist,  so  werden
  dieselbe  andurch  aufgeforderk,  sich  zu  Beemeidung  der  durch  längeres  Ausbleiben  zu  gewarten
habenden  gesezlichen  Stcafen  sogleich  nach  Hause  zu  begeben,  und  bei  den  O##ts-Obrigkeiten  zu  melden;
  zugleich  werden  aber  auch  sämtliche  resp.  Hoch=  und  Wohllödl.  obrigkeitliche  Geeu#en  dienstergchend
  ersucht,  wenn  sich  ein  oder  der  andere  derselben  in  dem  Bezirk  aufhenen  sollte,  solchen,  und
###c  Beobachtung  der  iwekdienlichen  Maasregeln  in  sein  Heimwesen  zu  verweisen.  Diese  si  von
Rekarsulm:  Jos.  Anton  Schindler,  Muͤller.  Von  Sundelsbeim:  Joh.  Philipp  Max,
Möüller.  Von  6  stfseld:  Jos.  Otemar  Trüb,  Schnid.  Von  Kocherdorf:  Joh.  Fried.
Andr.  Harrmenn,  Zimmermann.  Carl  Christoph  Searkan,  Maurer.  Von  Oedheim:  Jobans
Köhler,  Schaafknecht.  Jak.  Binnig,  Schmid.  Kranz  Nich.  Würzinger,  Steinhauer.  Adam  Wolf,

immermann.  Von  Untergriesheim:  Jeh.  Nepom.  Gregor  Friedrich.  VBon  Korb:

oh.  Andr.  Jehn,  Knopfmacher.  Von  Bachenau:  un  Kasp.  Kühner,  Bek.  Von  Ord
deim:  rWl*773  Ge.  Wich.  Hillendrand.  on  Jagstbausen:  Plbet  Joh.  Caspar
  Wipfinger.  on  Rolgheim:  Joh.  Bauer,  Maurer.  Von  Sieglingen:  Gottlich
Endres.  Koͤn.  Oberamt.

Reuenbürg.  Nachstehender  Conseriptionspflicheige,  der  sich  in  dem  Zwischenraum  von  Einführung
  der  ersten  Conscriptions=  Ordnung  bis  zur  Erscheinung  der  zyciten  vom  20.  Ang.  1809.  von
Zaus  enfernt  hat,  und  dreimal  unter  wirklicher  Androhung  der  Vermögens,  Conßscarion  ohne

efolg  zur  Rükkehr  bereits  aufgefordert  worden  ist,  wird  nun  benachrichtigekt,  daß  sein  Vermögen
ur  Confiscation  wirklich  annourt  seie,  und  daß  diese  Confiscation  werde  vollzogen  werden,  wenn  er
innen  der  Frist  von  4  Monaten  nicht  zurükkehren,  und  seine  Vertheidigungsarende  ausführen  wird.
Und  zwar  wird  von  dieser  Annotation  benachrichtigt,  zum  erstenmal  von  Wildbaad:  Johann
SFriiedrich  Hammer,  Mezger.  Kön.  Oberamt.

Rao  nsburg.  Nachbenannte  Milikairpflichtige,  welsche  sich  in  der  Jelt  vom  6.  Aug.  1806.
bis  20.  Aug.  1809.  ohne  Erlaubniß  aus  dem  allhiestgen  Oberamt,  enefernt  haben,  werden  hiemie  unter
  solgenden  Bedrohungen  wiederholt  aufgefordert,  dinnen  den  nächsten  4  Monaen  vor  ihrem  Obrremt
  ju  erscheinen,  und  sich  über  ihre  Abwesenbeit  zu  vertheidigen,  und  zwar  1)  uncer  Bedrobung
der  wirklichen  Confiscarion  ibres  nach  dreimaliger  Aufeerdecue  bereils  dazu  annocirten  Bermögens.
Hum  drittenmal  vom  Schultbeissenamt  Bodnegg:  Ant.  Sterk  von  Erlenwieden.  Bapec.  Schlichie
  von  Baltersberg.  TXav.  Friker  von  Laubrent#  Schultheißerämt  Boschen;  Joseph  Wucher,

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