Full text : Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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zu  versichern  sind,  und  der  dabci  zu  bedingende  Zinsfuß.  228.  S.  auch  pflegschaftliche
  Gelder.

Anstandsbriefe,  s.  Moraterien.

Apotheker.  Grenzen  der  Gewerbe  der  Apotheker.  161.  Vorrechte  der  Materialisten,  welche  zugleich
Apotheker  sind.  162.  Bestimmungen,  die  Annahme  mehrerer  Lehrlinge  in  Apotheken
betreffend.  235.  S.  auch  Medicamente.

Appellation.  Anweisung  für  die  Belehrung  der  Partepen  über  die  Förmlichkeiten  der  Appellation.  39.
Dekret  des  Civil-Senats  des  K.  Ober-Tribunals  an  die  Ober-Tribunal-Prokuratoren,  beweEffend
  die  Rechtfertigung  der  Appellations-Fdrmlichkeiten  in  den  einzureichenden  Beschwerde-Schriften.
  41.  Verfügung  desselben  Senats,  betreffend  die  Wahrung  der  Nothfeist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  durch  summarische  Beschwerden-Anzeigen,  und  die  Zuläßigkeir
  von  Nachträgen  zur  Beschwerdeschrift  nach  abgelaufener  Nothfrist.  58.  Desgl.
betreffend  die  Documentirung  der  nach  Verfluß  der  fünfzehntägigen  Nothfrist  aus  besonderem
  Auftrage  der  Parteyen  durch  die  Prokuratoren  erfolgenden  Appellations-Anmeldungen.
  65.

Armenfachen.  Verfügung  des  Civil-Senats  des  K.  Ober-Tribunals,  wornach  diejenigen  Ober
Tribunal-Prokuratoren,  welche  von  Amts  wegen  zu  Armen-Anwälsen  bestellt  werden,  keine
Wollmacht  der  Partey  bedürfen.  52.

Arzueien,  s.  Medicamentc.

Aufgebot.  Vorschriften  für  die  Behandlung  der  Gesuche  um  Diepensation  von  der  Proclamation
bei  solchen  Verlobten,  welche  in  verschiedenen  Kreisen  wohnen.  67  auch  68.  Bestimmungen
  hinsichrlich  der  Ebe-Verkündigungen  der  Katholiken  in  der  geschlossenen  Zeit.  400.

Augenscheine.  Vorschrift  wegen  Zuziehung  von  Urkundspersonen  bei  Jeugenverhören  oder  Augenscheinen,
  die  aus  Austrag  der  höheren  Gerichte  vorgenommen  werden.  62.

Ausländer.  Erforderniß  eines  Heimathscheines  von  Ausländern,  Behufs  ihres  Aufenthalts  in  Württemberg.
  305.

Ausstellung,  öffentliche.  Von  Verbrechern  auf  die  Schandbühnen,  Abstellung  des  hie  und  dadabei
  vorkommenden  Unfugs,  150.

Auswanderung.  Deren  Zuläßigkeit  auch  ohne  Nachweisung  der  Aufnahme  in  einem  fremden.
Staate.  236.

B.

Backdfen.  Verfügung,  die  Einführung  von  Gemeinde-Backdfen  betreffende  282.

Bäume.  Maaßregeln  zu  Vermeidung  des  nachtheiligen  Einflusses  der  Bäume  an  den  Straßen  auf  die
Beschaffenhcit  der  letztern.  214.  Bäumen  Weinbergen  sollen  in  Abgang  gebracht  werden.  224.,