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3. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
s Name und Stand Alter und Heimat o Behörde, welche die Datum
2 — Brun Ausweisung nsweslungs
“ der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
1 2 I 3 4 5 6
Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
1 Karl Latarosch, sgeboren am 1. Mai 1858 zu Cottau, falsche Namensan-Königlich Württember-3. September
Sattler, Böhmen, österreichischer Staatsange gabe, Bannbruch, gische Regierung des 1908.
höriger, Landstreichen und Neckarkreises zu Lud-
Führung falscher Le= wigsburg,
gitimationspapiere,
2 Johannes van geboren am 9. November 1872 zu Betteln, Königlich Preußischer 7. April
Rossum, Arbeiter, Utrecht, Niederlande, niederländischer Regierungspräsident zu 1908.
Staatsangehöriger, Münster, «
3JofephTaufchLgeborenamlLMärzlsglzuRoth-Nichtbefchaffung KöniglichBayerischePo-6.September
Eisendreher,
wein, Bezirk Marburg, Steiermark,
österreichischer Staatsangehöriger,
eines Unterkom-
mens,
lizeidirektion München1908
Die Ausweisung des Handarbeiters Johann Adolf Rausch (Zentralblatt für 1908 S. 226 Ziffer 8) ist zurück-
genommen worden, da sich herausgestellt hat, daß Rausch die bayerische Staatsangehörigkeit besitzt.
In Nr. 28 Seite 231 neunte Zeile von oben muß es heißen:
Berichtigung.
„b) die Bordgebühr 35 Pf. für das Wort, usw.“
— nicht 15 Pf. —
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.