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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
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Königreich Preußen.
Die Grenzumgelderei Burgau im Bezirke des Hauptzollamts Sigmaringen ist aufgehoben worden.
Die Postzollabfertigungsstelle in Danzig ist unter Belassung der ihr auf Grund der Ausfüh-
rungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilten Befugnisse und Beilegung der Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I im Postverkehr in ein selbständiges Zollamt I
mit der Bezeichnung „Zollamt ! Danzig Post“ umgewandelt worden.
Das Zollamt II Schlawa im Bezirke des Hauptzollamts Glogau ist in ein Zollamt I und das
Zollamt 1 Polkwitz in demselben Bezirk in ein Zollamt II umgewandelt worden. Die bisherigen Ab-
fertigungsbefugnisse sind beiden Amtern belassen. "
Das Zollamt II Pannesheide im Bezirke des Hauptzollamts Aachen führt fortan die Bezeich-
nung „Zollamt II Kohlscheid“.
In Torgau im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg ist eine mit dem Zollamt I Torgau am
Hafen verbundene Zuckersteuerstelle errichtet worden, die für die von der Firma Leue & Weise in
Torgau errichtete Syrupraffinerie und Kandisfabrik zuständig ist.
Dem Hauptzollamte Düsseldorf ist die unbeschränkte Befugnis zur Untersuchung von ausländischem
Fleische wieder beigelegt worden.
Ferner ist erteilt:
dem Zollamte I Düsseldorf Hafen die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Schaum-
wein= und Zigarettenbegleitscheinen;
dem Zollamte II Borawsken im Bezirke des Hauptzollamts Prostken die Befugnis, Dienstags
und Donnerstags nachmittags von 2 bis 5 Uhr Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein abzufertigen;
dem Zollamte II Frensdorferhaar-Kanal im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugnis
zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; ·
dem Zollamt J Grevenbroich im Bezirke des Hauptzollamts Neuß die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über das für die Kratzenfabrik Do Uhlhorn G. m. b. H. in Grevenbroich ein-
gehende Kratzentuch der Tarifnummer 581 und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die von
dieser Fabrik hergestellten und auszuführenden Kratzenbeschläge;
dem Zollamt 1 Köslin im Bezirke des Hauptzollamts Rügenwalde die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen 1 über Gegenstände der im § 6 Ziffer 3 und 6 des Zolltarifgesetzes bezeichneten Art;
dem Zollamt 1 Pitschen im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg O/S. die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl. «
Die in Posen bestehenden Stempel= und Erbschaftssteuerämter ! und ll werden vom 1. Januar
1909 ab zu einem Amte mit zwei, je von einem Vorstande zu leitenden Abteilungen vereinigt.
Das Amt führt die Bezeichnung:
Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt, Abteilung I1 (II)
und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirke die Provinz Posen.
Königreich Bayern.
Es ist beigelegt:
dem Nebenzollamt 1 Freilassing im Bezirke des Hauptzollamts Reichenhall die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Feigensendungen für die Feigenkaffeefabrik Andre Hofer in
reilassing;
F“ dem Steueramt 1 Vilseck im Bezirke des Hauptzollamts Bayreuth die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen ! und von Begleitzetteln über Gasöl der Nr. 239 des Zolltarifs, das in Eisen-
bahnkesselwagen für die Firma Terranova-Industrie C. A. Kapfer & Cie. in Freihung eingeht.
Königreich Sachsen.
In Neugersdorf im Bezirke des Hauptzollamts Zittau ist ein Nebenzollamt II unter der Be-
zeichnung „Nebenzollamt II Neugersdorf“ errichtet worden.