Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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kommission.  700.  —  Uebergangsverkehr.  701.  —  Einfuhr  von  Wein  oder  Obstmost  für
Wirthe.  702.  —  Verpflichtungen  des  Uebergangsscheinnehmers  und  des  Waarenführers.
702.  —  Revision  der  Gewerbegelasse.  703.  —  Kosten.  703.  —  Strafen.  704.  —  Ueber—-gangsbestimmungen.
  704.

3.

Zaberfeld  —Leonbronn  —  Güglingen  (Eisenbahnbau).  Zwangsenteignung.  299.

Zeitungen  s.  Postordnung.  429.  861.

Zeugnisse  s.  Aerztliche  Zeugnisse,  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  zur  Erwerbung  des  für  die  hienach  bezeichneten  Eisenbahn=  beziehungsweise
  Straßenbauten  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung
  und  zwar:

der  Württembergischen  Eisenbahngesellschaft  in  Stuttgart  für  den  Bau  einer  Eisenbahn
von  Ebingen  nach  Onstmettingen.  Königliche  Verordnung  vom  11.  Januar.  43;

derselben  Gesellschaft  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Anstetten  nach  Laichingen.
Königliche  Verordnung  vom  16.  Januar.  49;

der  Staatsstraßenbauverwaltung  für  die  Verlegung  der  Staatsstraße  Nr.  13  Eckartshausen—Rothenburg
  in  und  bei  Hilgartshausen,  Gemeinde  Brettheim,  Oberamts  Gerabronn.
Königliche  Verordnung  vom  24.  Januar.  87;

der  Staatseisenbahnverwaltung  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Friedrichshafen  bis
zur  Landesgrenze  gegen  Markdorf.  Königliche  Verordnung  vom  21.  Februar.  153;

derselben  für  die  Erweiterung  des  Bahnhofs  Aalen.  Königliche  Verordnung  vom
28.  Februar.  231;

derselben  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Güglingen  über  Zaberfeld  nach  Leonbronn.
  Königliche  Verordnung  vom  24.  März.  299;

derselben  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Süßen  nach  Weißenstein.  Königliche
Verordnung  vom  25.  Mai.  366;

derselben  für  die  Erweiterung  der  Station  Süßen.  Königliche  Verordnung  vom
13.  Juni.  495;

der  Hohenzollern'schen  Kleinbahngesellschaft  in  Sigmaringen  für  den  Bau  der  Eisenbahnen
  von  Eyach  nach  Stetten  bei  Haigerloch  und  von  Kleinengstingen  nach  Gammertingen
  auf  württembergischem  Staatsgebiet.  Königliche  Verordnung  vom  22.  Juni.  496;

der  Staatseisenbahnverwaltung  für  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Geislingen  nach
Wiesensteig.  Königliche  Verordnung  vom  12.  September.  705;

der  Staatsstraßenbauverwaltung  für  die  Verbesserung  der  Staatsstraße  Nr.  110,
Wildbad—Schönegründ,  von  km  8,9  bis  km  9,2  und  von  km  10,3  bis  km  10,6  bei
den  Weilern  Kohlhäusle  und  Nonnenmiß  auf  den  Markungen  Wildbad  und  Enzklösterle,
O.  A.  Neuenbürg.  Königliche  Verordnung  vom  12.  September.  707;
                        
1045 der Aktiengesellschaft „Badische Lokaleisenbahnen“ in Karlsruhe für den Bau der Eisenbahnen von Reutlingen nach Gönningen und von Aalen über Neresheim nach Ballmertshofen. Königliche Verordnung vom 1. Dezember. 893. Zwangserziehung. Vollzug des Gesetzes über die Zwangserziehung Minderjähriger vom 29. Dezember 1899. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 14. Februar. 120. — Berichtigung zum Gesetz. 110. Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht. 120. — Durchführung und Ueberwachung der Zwangserziehung. 125. — Allgemeines. 125. — Familienerziehung. 127. — Anstaltserziehung. 132. — Entlassung aus der Zwangserziehung. 134. — Kosten. 136. — Uebergangsbestimmungen. 138. — Bestimmungen über jugendliche Verbrecher. 139. — Formular zu einer Aeußerung des Gemeindewaisenraths. 141. Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.