Full text: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Leuten gehuldigt worden; auch haben die geistlichen Kurfürsten 
ihn zu den Zusammenkünften der rheinischen Kurfürsten zu- 
gelassen. Es wäre daher allem Recht entgegen, wenn man den 
Administrator bei diesem Kurfürstentag bei Seite liesse und ihn 
seines Besitzes ohne rechtmässige Erkenntnis entsetzte, was wir 
weltliche Kurfürsten wegen der Konsequenzen nicht -s0o leicht zugeben 
dürfen; denn wenn blosser Widerspruch an der Ausübung der Possession 
verhindern kann, so ist niemand mehr in seiner Succession in 
die kurfürstliche Würde sicher, da stets ein Widersprecher aufzu- 
bringen sein wird, der ihm mit vergeblichem Streit Zeit seines Lebens 
zu schaffen machen kann. Das wäre aber eine ganz gefährliche Neuerung, 
zu der noch das Absurde käme, dass ein Kurfürst nicht Macht 
haben solle, seine Kinder mit einem getreuen Vormund zu versorgen, 
sondern stets, auch wider seinen Willen, an den nächsten Agnaten 
gebunden wäre; da es oft gerade zwischen den nächsten Vettern tötlichen 
Hass und Feindschaft gibt, so müsste er seine unmändigen Kinder 
und was er auf Erden lieb gehabt, seinem ärgsten Feind anvertrauen, 
was gegen alle natfrliche Vernunft und Billigkeit liefe und was sich 
die weltlichen Fürsten nimmer aufdringen lassen dürften. Wir kennen 
die goldene Bulle ganz wol; wenn wir aber bedenken, welch grosse 
Freiheiten das gemeine geschriebene Recht den testamentarischen 
Vormundschaften einräumt und dass die goldene Bulle solche Vormund- 
schaften nicht ausdrücklich aufbebt, so können wir nimmer glauben, 
dass durch die Bulle den Kurfürsten verboten sein soll, testamen- 
tarische Vormünder zu setzen. Wenn der jetzige Kaiser nicht 
derselben Meinung wäre, hätte er das Testament des Kurfürsten 
Friedrich IV. nimmer bestätigt; denn es wäre gegen die kaiserlichen 
Kapitulationen, etwas zu bestätigen, was der goldenen Bulle abbrüchig 
ist. Und wie dem allem auch sein mag, schliesslich muss der Possessor, 
bis der betreffende Passus der goldenen Bulle durch den Kaiser und 
die Reichsstände erläutert ist, in seinem Besitz gelassen werden. 
Wir wiederholen darum bei E.L. obige Bitte und halten auch für gut, 
an Kurmainz ein Gesamtschreiben unser beider ergehen zu lassen, worin 
wir S. L, dies alles vorstellen und ihn bitten, den Administrator zum 
Kurfürstentag zu beschreiben, falls es nicht schon geschehen ist; 
sonst wäre zu besorgen, dass diese Sache uns sehr lange aufhalten, 
# zur Zerschlagung des Kurfürstentags führen könnte, womit Kaiser 
und Reich bei den jetzigen Läufen wenig gedient wäre. Wir aber dürfen 
bei der Posterität nicht den Verweis auf uns laden, dass wir schweigend 
so gefährliche Neuerungen einführen liessen. Wir erbitten hierüber 
Dero Gutachten. Geben auf unserm hause zum Quartzschen am 
19. Juli 1611. 
De., A 9a, I a; no. 79, — Kopie.! 
ı Am 8./13. Juli hatte der Administrator der Kurpfalz den Kurfürsten 
von Brandenburg ersucht, beim neuen Kurfürsten von Sachsen wegen seiner 
Juli 29.