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Leuten gehuldigt worden; auch haben die geistlichen Kurfürsten
ihn zu den Zusammenkünften der rheinischen Kurfürsten zu-
gelassen. Es wäre daher allem Recht entgegen, wenn man den
Administrator bei diesem Kurfürstentag bei Seite liesse und ihn
seines Besitzes ohne rechtmässige Erkenntnis entsetzte, was wir
weltliche Kurfürsten wegen der Konsequenzen nicht -s0o leicht zugeben
dürfen; denn wenn blosser Widerspruch an der Ausübung der Possession
verhindern kann, so ist niemand mehr in seiner Succession in
die kurfürstliche Würde sicher, da stets ein Widersprecher aufzu-
bringen sein wird, der ihm mit vergeblichem Streit Zeit seines Lebens
zu schaffen machen kann. Das wäre aber eine ganz gefährliche Neuerung,
zu der noch das Absurde käme, dass ein Kurfürst nicht Macht
haben solle, seine Kinder mit einem getreuen Vormund zu versorgen,
sondern stets, auch wider seinen Willen, an den nächsten Agnaten
gebunden wäre; da es oft gerade zwischen den nächsten Vettern tötlichen
Hass und Feindschaft gibt, so müsste er seine unmändigen Kinder
und was er auf Erden lieb gehabt, seinem ärgsten Feind anvertrauen,
was gegen alle natfrliche Vernunft und Billigkeit liefe und was sich
die weltlichen Fürsten nimmer aufdringen lassen dürften. Wir kennen
die goldene Bulle ganz wol; wenn wir aber bedenken, welch grosse
Freiheiten das gemeine geschriebene Recht den testamentarischen
Vormundschaften einräumt und dass die goldene Bulle solche Vormund-
schaften nicht ausdrücklich aufbebt, so können wir nimmer glauben,
dass durch die Bulle den Kurfürsten verboten sein soll, testamen-
tarische Vormünder zu setzen. Wenn der jetzige Kaiser nicht
derselben Meinung wäre, hätte er das Testament des Kurfürsten
Friedrich IV. nimmer bestätigt; denn es wäre gegen die kaiserlichen
Kapitulationen, etwas zu bestätigen, was der goldenen Bulle abbrüchig
ist. Und wie dem allem auch sein mag, schliesslich muss der Possessor,
bis der betreffende Passus der goldenen Bulle durch den Kaiser und
die Reichsstände erläutert ist, in seinem Besitz gelassen werden.
Wir wiederholen darum bei E.L. obige Bitte und halten auch für gut,
an Kurmainz ein Gesamtschreiben unser beider ergehen zu lassen, worin
wir S. L, dies alles vorstellen und ihn bitten, den Administrator zum
Kurfürstentag zu beschreiben, falls es nicht schon geschehen ist;
sonst wäre zu besorgen, dass diese Sache uns sehr lange aufhalten,
# zur Zerschlagung des Kurfürstentags führen könnte, womit Kaiser
und Reich bei den jetzigen Läufen wenig gedient wäre. Wir aber dürfen
bei der Posterität nicht den Verweis auf uns laden, dass wir schweigend
so gefährliche Neuerungen einführen liessen. Wir erbitten hierüber
Dero Gutachten. Geben auf unserm hause zum Quartzschen am
19. Juli 1611.
De., A 9a, I a; no. 79, — Kopie.!
ı Am 8./13. Juli hatte der Administrator der Kurpfalz den Kurfürsten
von Brandenburg ersucht, beim neuen Kurfürsten von Sachsen wegen seiner
Juli 29.