Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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10. Hat zwischen dem Tage des Erwerbes des Gesellschaftsanteils 
dder des Eintritts in die Gesellschaft und dem Tage der Ver- 
äußerung des Gesellschaftsanteils oder des Austritts aus der 
Gesellschaft eine Verringerung oder Erhöhung des Nennbetrags 
des Gesellschaftsanteils stattgefunden und bejahendenfalls in 
welchem Betrage? 
  
Ich versichere hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestem 
Wissen und Gewissen gemacht zu hab en. 
Datum: 
Name: 
Nach 8 50 des Gesetzes werden die Nichteinreichung der 
Zuwachssteuererklärung oder wissentlich unrichtige Angaben, 
welche geeignet sind, zu einer Verkürzung der Steuer zu 
führen, mit einer Geldstrafe bis zum vierfachen Betrage der 
Zuwachssteuer bestraft.
	        
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