Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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III. Berechnung des Veräußerungspreises. 
1. Kursstand oder Wert des Fesellschaftsanteils öur Zeit der jetigen Ver- 
  
äußerug A 
2. Veräußerungskosten . ..·.«-----—----————-—--------·-—-- -, 
4. Zur Zeit der Veräußerung betrug 
a) der Wert des Gesamtvermögens der Gesellschaaat J3 
b) der Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Berechtigungen AM 3 
Danach ergibt sich für den auf Grundstücke entfallenden Teil des Gesellschaftsanteils ) 
folgende Verhältnisrechnung: 
  
  
Wert des Gesamtvermögens Veräußerungspreis (Ziffer 3) *-„= ä 
Wert der Grundstüke y — 
keine Anderung 
Zwischen dem Tage des Erwerbes und der Veräußerung liegt eine Erhöhung des Nenmn- 
Ermäßigung 
werts des Gesellschaftsanteils um vom Hundert, so daß für die Gegenüberstellung von Erwerbs- 
und Veräußerungspreis der Veräußerungspreis um . . ....-......-.-.-- MS- 
zuerhöhcn« 
zu ermäßigen ist.) 
IV. Berechnung der Steuer. 
  
Veräußerungspreis yyyy. 3# 
Erwerbspreis (10) .. . ......·.................... -- 
Wertzuwachs....-Ele 
gleich Prozenten des Erwerbspreises: 
Die Steuer beträgt daher nach 8 28 Abs. 1.0% 
  
  
der Wertsteigerung doder ..... -j5»........ 
Sie ermäßigt sich nach § 28 abs. 2 
für. —————... — * 
Oh Oh : weitere ½ % -............................. --.....-.... - 
Die Steuer beträgt hiernaich. %¾m 
  
*.) Sonstige Zu= oder Abrechnungen kommen außer den schon berücksichtigten Erwerbs= und Veräußerungskosten 
nicht in Frage.
	        
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