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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Suchhandlungen.
Berlin, Donnerstag, den 13. April 1911.] Nr. 19.
Inalt- 1. Konsulatwesen: Ernennung: — Ermächtigung 2. danwehr: Status der deutschen Notenbanken Erd-
zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — Exe- arz 1 .e.e.1
— J ——J3j —38-.
1. Konu fulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im N amen des Reichs den Kaufmann Karl Joosten zum Konful
in Christchurch (Neu Seeland) zu ernennen geruht.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul Freiherrn von
Hahn ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem
Schute bbesindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden
Dem Königlich Italienischen Generalkonsul Silvio Milazzo in Cöln a. Rh. ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Der Kaiserliche Konsul Bjerre in Odense (Dänemark) ist gestorben.
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