Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

— 161 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Suchhandlungen. 
  
  
              
  
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Donnerstag, den 13. April 1911.] Nr. 19. 
Inalt- 1. Konsulatwesen: Ernennung: — Ermächtigung 2. danwehr: Status der deutschen Notenbanken Erd- 
zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — Exe- arz 1 .e.e.1 
— J ——J3j —38-. 
  
  
1. Konu fulatwesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im N amen des Reichs den Kaufmann Karl Joosten zum Konful 
in Christchurch (Neu Seeland) zu ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Schanghai beschäftigten Vizekonsul Freiherrn von 
Hahn ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem 
Schute bbesindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden 
  
  
Dem Königlich Italienischen Generalkonsul Silvio Milazzo in Cöln a. Rh. ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
Der Kaiserliche Konsul Bjerre in Odense (Dänemark) ist gestorben. 
  
27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.