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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
#zu beiiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXXIX. Jahrgaug. Berlin, Montag, den 22. Mai 1911. Nr. 28.
Inhalt: Finanzwesen: Umtausch der Schuldverschreibungen der 5% russischen zweiten Staats-Prämienanleihe
von 11606 Seite 227
Finauzwesen.
BVrkanntmachnung,
betreffend den Umtausch der Schuldverschreibungen der 5% russischen zweiten Staats-
Prämienanleihe von 1866.
Die Schuldverschreibungen der russischen zweiten Staats-Prämienanleihe von 1866, deren
letzter den Stücken anhaftender Zinsschein den Zeitraum vom 1./14. März bis 1./14. September
d. J. umfaßt, werden nach Bestimmung der Russischen Regierung eingezogen und gegen neue, die
gleichen Serien= und Stücknummern tragende Schuldtitel umgetauscht. Mit Rücksicht hierauf hat der
Bundesrat genehmigt, daß diejenigen neuen Stücke der bezeichneten Prämienanleihe, welche an Stelle
eingezogener, mit der Umlaufsbescheinigung des Reichsschatzamts (Bundesratsbeschluß vom 16. Ja-
muar 1896 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 37 —) versehener Schuldverschreibungen aus-
gegeben werden, durch Aufdruck einer besonderen Bescheinigung und des Kontrollstempels für Prämien-
anleihen (Bundesratsbeschluß vom 19. März 1908 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 147 —)
als in Deutschland umlaufsfähig anerkannt werden, sofern sie in dem Verzeichnis der mit der Be—
scheinigung der Umlaufsfähigkeit versehenen Lose der russischen zweiten Staats-Prämienanleihe von
1866 (in Anlage C der Dienstanweisung des Reichskanzlers für die Ausführung der Kontroll-
abstempelung ausländischer Inhaberpapiere mit Prämien vom 21. März 1908) aufgeführt sind.
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