Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Hauptamtsbezirrt Mufter 6. 
Steuerhebestelll. (A. B. § 13.) 
  
(V.L. O. § 13.) 
Leuchtmittel-Versendungsbuch. 
Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Enthält.. Blätter, 4/6 mer einer an- 
gesiegelton Schnur durchæogen sind. Geführt von: 
VH.W , den 19. 
(Siegel.) 
Anleitung zum Gebrauch. 
1 1. Nach Ablauf des Vierteljahrs wird das Versendungsbuch bis zum Eintreffen der noch fehlenden Erledigungs- 
bestätigungen, längstens jedoch noch drei Monate, offengehalten. 
2. Sobald die Erledigung sämtlicher Anmeldungen nachgewiesen ist oder nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist 
das Bersendungsbuch abzuschließen. Die alsdann noch unerledigten Eintragungen sind in das Versendungsbuch für das 
auf die dreimonatige Frist folgende Vierteljahr unter Bezugnahme auf die ursprünglichen Nummern zu übertragen. 
3. Der Aufsichtsbeamte hat die Richtigkeit der übertragung in dem abgeschlossenen Versendungsbuche zu bescheinigen. 
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