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Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter
und Oberbehörden.
Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Am 1. Juli 1911 wird für das gesamte Herzogtum ein Erbschaftssteueramt mit dem Sitze in
Meiningen errichtet. Vom gleichen Zeitpunkt werden die bei den Herzoglichen Zollämtern bestehenden
Erbschaftssteuerämter aufgehoben. ·
Die Obliegenheiten der Oberbehörde werden von der Oberzolldirektion für den Thüringischen
Zoll= und Steuerverein in Erfurt wahrgenommen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen. .
In Laarwald im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn ist ein Zollamt II mit folgenden Be—
fugnissen errichtet worden:
Ausfertigung und Erledigung von Zoll- und Branntweinbegleitscheinen I und II; Ausfertigung
von Tabakversendungsscheinen l und II; Erledigung von Salzbegleitscheinen I; sämtliche Befugnisse im
Eisenbahnverkehr; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung und Be-
scheinigung des Ausganges für folgende mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung zur Ausfuhr an-
gemeldete Waren: Branntwein und Branntweinfabrikate, bei denen das gewöhnliche Stärkeermittelungs-
verfahren anwendbar ist, Gegenstände, die nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind, und Tabak;
Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten, die von Reisenden eingeführt werden; sämtliche
Befugnisse im Ubergangsabgabenverkehr.
Das Zollamt II. Klasse Bischofswerder im Bezirke des Hauptzollamts Elbing ist aufgehoben
worden.
Die Befugnis zur Untersuchung ausländischen Fleisches ist dem Hauptzollamt in Frankfurt ahM.
entzogen und dem Zollamt 1 Westhafen daselbst beigelegt worden.
Ferner ist erteilt:
der Zollabfertigungsstelle für Seeschiffe in Cöln im Bezirke des Hauptzollamts Cöln-Rheinau
die Befugnis 7;
dem Zollamt 1 Delitzsch im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg hinsichtlich der für die
Zigarrenfabrik von Julius Schimpf & Sohn in Delitzsch eingehenden Sendungen unbearbeiteter Tabak-
blätter die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I, zur Abfertigung der unter Eisenbahn-
wagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter und zum Waren-Ein= und Ausgang im Eisenbahnverkehr
(§§ 63 und 66 bis 71 V. Z. G.);
dem Zollamt 1 Leobschütz im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O./(S. die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Bier, das für die Biergroßhandlung Karl Jansch Nachfolger
Eduard Neugebauer eingeht;
dem Zollamt ! Polzin im Bezirke des Hauptzollamts Schivelbein die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Gasöl, das aus dem Ausland eingeht:;
dem Zollamt I Salzwedel im Bezirke des Hauptzollamts Stendal die Befugnis zur Ab-
fertigung von lebenden Gewächsen der Nummer 38 des Zolltarifs, die mit Begleitschein 1 unter Eisen-
bahnwagenverschluß für den Gärtnereibesitzer Schröter daselbst eingehen, sofern die Sendungen auf
die Zulässigkeit der Einfuhr durch die Grenzeingangsstelle geprüft worden sind;
dem Zollamt 1 Saßnitz im Bezirke des Hauptzollamts Stralsund die Befugnis zur Bescheini-
gung des Ausgangs für alle Waren, die mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung ausgeführt werden;
dem Zollamt I Wongrowitz im Bezirke des Hauptzollamts Rogasen die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl zum Motorenbetriebe (zum Satze von 3 4 für 1 dz)