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2. Eisenbahnwesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908
Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 43) wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1910 (Zentral-
latt S. 14) bekannt gemacht:
Die Ermächtigung zur Ausstellung von Leichenpässen ist den jeweiligen Vorständen
der Kaiserlichen Gesandtschaft in Sofia und des Kaiserlichen Konsulats in Guatemala er-
teilt worden.
Die der früheren Diplomatischen Agentur in Sofia erteilte Ermächtigung ist durch
Errichtung eines besonderen Konsulats in Sofia erloschen.
Berlin, den 29. Juli 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Frhr. v. Stein.
3. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
7 Name und Stand Alter und Heimat grund Behörde, welche die dauum
5 Ausweisung .
der Bestrafung. Ausweisungs-
4 der Ausgewiesenen. ktafung beschlossen hat. aerel
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a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 |Alfons Lejeune, (geboren am 27. Januar 1873 zu Yport, erschwerter Straßen- GroßherzoglichBadischer 29.Juni 1911.
Bandagist, Departement Seine Inférieure, Frank= raub (6 Jahre Zucht= Landeskommissär zu
reich, französischer Staatsangehöriger, haus, laut Erkennt= Karlsruhe,
nis vom 28. Januar
190),
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
2 Sylvester Chadim, geboren am 26. November 1861 zu Betteln, Königlich Preußischer 6. Juni 1911.
Schuhmacher, Studein, Bezirk Datschitz, Mähren, Regierungspräsident zu
ortsangehörig ebendaselbst, öster- Liegnitz,
reichischer Staatsangehöriger,
3 Maria Dittrich, geboren am 8. März 1892 zu Fischerngewerbsmäßige Un-Königlich Preußischer 26. Juli 1911.
ohne Stand, Bezirk Karlsbad, Böhmen, öster-- Pucht, Regierungspräsident zu
reichische Staatsangehörige, Trier,