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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Vuchhandlungen.
XXXIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Februar 1911. Nr. 8.
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Inhalt: 1. Konsulatwesen: [Ermächtigungen zur Vor- 3. Maß= und Gewichtswesen: Zulassung von Systemen
ivi Seite 39 von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung 41
nahme von Zivilstandshandlungen Seite 4. Statißik: #uderngen dör Statiftik des Wrenverkehrs
2. Finanzwesen: Übersicht der Einnahmen an Zöllen, mit dem Auslaand 41
Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1910 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
bis zum Schlusse des Monats Januar 1911 40 Reichsgebiette 44
1. Kon fsulatwe sen.
Dem Kaiserlichen Konsul Bergfeld in Trapezunt ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
1. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Ministerresidenten von Eckardt in Cettinje ist auf Grund des § 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 1870 für das Gebiet von Montenegro die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige
Cheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.