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6. Zoll- und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 12. Oktober 1811 beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Veredelungsverkehrs
1. mit ausländischen Geflechten aus Silber — Tarifnummer 776 — zum Versilbern
und Vergolden, ·
2. mit ausländischen Geflechten aus Gold oder Platin oder aus beiden Stoffen —
Tarifnummer 771 — zum Anbringen von Bügeln und Ketten aus edlen Metallen
und zum Vergolden
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
7. Versicherung swesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Befreiung der mit dem Anspruch auf Ruhegehalt angestellten Beamten
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unter-Elsaß von der Versicherungspflicht
gemäß § 7 des Invalidenversicherungsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 463).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1911 gemäß § 7 des Invalidenversiche-
rungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 des Gesetzes auf
die mit dem Anspruch auf Ruhegehalt angestellten Beamten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Unter-Elsaß Anwendung finden sollen.
Berlin, den 20. Oktober 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
8. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand
—
Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
— Grund des
Ausweisung
beschlossen hat.
der Bestrafung. Ausweisungs-
beschlusses.
2 I 3 4 5 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Oskar (Oser) Kurz, geboren am 6. Februar 1884 zu Rze-Diebstahl im Rück-Königlich Preußischer 12. September
Kaufmann, min, Osterreich (Landgerichtsbezirk' falle (3 Jahre Zucht= Regierungspräsident zu 1911.
Wien), österreichischer Staatsange= haus, laut Erkennt= Potsdam,
höriger, nis vom 28. Juli
1908), ·
l
der Ausgewiesenen.
— Laufende Nr.