Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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6. Zoll- und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 12. Oktober 1811 beschlossen: 
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines 
zollfreien Veredelungsverkehrs 
1. mit ausländischen Geflechten aus Silber — Tarifnummer 776 — zum Versilbern 
und Vergolden, · 
2. mit ausländischen Geflechten aus Gold oder Platin oder aus beiden Stoffen — 
Tarifnummer 771 — zum Anbringen von Bügeln und Ketten aus edlen Metallen 
und zum Vergolden 
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. 
  
7. Versicherung swesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Befreiung der mit dem Anspruch auf Ruhegehalt angestellten Beamten 
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unter-Elsaß von der Versicherungspflicht 
gemäß § 7 des Invalidenversicherungsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 463). 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1911 gemäß § 7 des Invalidenversiche- 
rungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 des Gesetzes auf 
die mit dem Anspruch auf Ruhegehalt angestellten Beamten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft 
Unter-Elsaß Anwendung finden sollen. 
Berlin, den 20. Oktober 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
8. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Name und Stand 
— 
Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
— Grund des 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
  
der Bestrafung. Ausweisungs- 
beschlusses. 
2 I 3 4 5 6 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Oskar (Oser) Kurz, geboren am 6. Februar 1884 zu Rze-Diebstahl im Rück-Königlich Preußischer 12. September 
Kaufmann, min, Osterreich (Landgerichtsbezirk' falle (3 Jahre Zucht= Regierungspräsident zu 1911. 
Wien), österreichischer Staatsange= haus, laut Erkennt= Potsdam, 
höriger, nis vom 28. Juli 
1908), · 
l 
der Ausgewiesenen. 
  
— Laufende Nr.