Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

— D52D10 — 
6. Zoll- und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 12. Oktober 1811 beschlossen: 
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines 
zollfreien Veredelungsverkehrs 
1. mit ausländischen Geflechten aus Silber — Tarifnummer 776 — zum Versilbern 
und Vergolden, · 
2. mit ausländischen Geflechten aus Gold oder Platin oder aus beiden Stoffen — 
Tarifnummer 771 — zum Anbringen von Bügeln und Ketten aus edlen Metallen 
und zum Vergolden 
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. 
  
7. Versicherung swesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Befreiung der mit dem Anspruch auf Ruhegehalt angestellten Beamten 
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unter-Elsaß von der Versicherungspflicht 
gemäß § 7 des Invalidenversicherungsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 463). 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1911 gemäß § 7 des Invalidenversiche- 
rungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 des Gesetzes auf 
die mit dem Anspruch auf Ruhegehalt angestellten Beamten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft 
Unter-Elsaß Anwendung finden sollen. 
Berlin, den 20. Oktober 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
8. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Name und Stand 
— 
Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
— Grund des 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
  
der Bestrafung. Ausweisungs- 
beschlusses. 
2 I 3 4 5 6 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Oskar (Oser) Kurz, geboren am 6. Februar 1884 zu Rze-Diebstahl im Rück-Königlich Preußischer 12. September 
Kaufmann, min, Osterreich (Landgerichtsbezirk' falle (3 Jahre Zucht= Regierungspräsident zu 1911. 
Wien), österreichischer Staatsange= haus, laut Erkennt= Potsdam, 
höriger, nis vom 28. Juli 
1908), · 
l 
der Ausgewiesenen. 
  
— Laufende Nr. 
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.