Soll nach dem Wirkliche Zahlungsmirtihen
Ausgaben. Ausgaben Riückstände Bemerkungen.
fl kr. dl.)
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Auf Refundirung und Mehrung des Vermögens.
Tit. I. #
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Cap. 1. Ausleihung von Kapitalien:
3 beim Staate
Z
b) bei Stiftungen « «
c)beiGemeinden
ch bei Gesellschaften (z. B. Privateisenbahngesellschaften)
e) bei Creditanstalten, Banken 2c. 2c.
¶) bei Privaten.
Anmerkung 1 zu Cap. 1. Die hingeliehenen Kapitalien sind sofort
unter Einnahms-Tit. II Cap. der Hptabth. I entsprechend vorzumerken. ·
Anmerk. 2 zu Cap. 1. Nach Ziff. 11 der zum Vollzuge der allerh.
Verordnung vom 31. Juli 1869, die Kapitalsausleihungen der Gemeinden
und Stiftungen betreff., ergangenen Minist.«Entschl. vom 6. Aug. T
1869 sind die Verhandlungen über Hypothekdarlehen, welche im Laufe
des Rechnungsjahres bewilligt wurden, mit der Rechnung vorzulegen. II
Anmerkung 3 zu Cap. 1. Bezüglich der neuerworbenen Werthpapiere
ist zu constatiren, ob die Vinkulirung stattgefunden hat. *
Cap. 2. Ankauf von Realitäten und Rechten «
Cap. 3. Ablösung von Reallasten, Baupflichten und anderen Passioreichnissen
Summa des Cap. 3 1
7 7 n 2
(I#u #a 1
Summa des Eit. 1
Bemerkung zu Tit. I. Hier ist intra lineas zu constatiren, ob
eine Vermehrung oder Minderung des Vermögens eingetreten ist.
|
Bestand bereits nach der Vorrechnung, eine Minderanlage, so ist diese «
hiebei in Ansatz zu bringen; also z. B.
Formulare.