Zu Anlage A.
Nierteljahr 19
4. Maul- und Zlauenseuche.
Stückzahl des gesamten Im Laufe des
Berwaltungs-
bezirk
(Kreis, Be-
Lfd.]zirksamt,
Nr. Amtshaupt-
mannschaft,
Oberamt
usw.)
waren
verseucht
Bei Beginn
Im Laufe Am Schlusse
Vierteljahrs sind
des Bierteljahrs
wurden von
der Seuche
betroffen
Bestandes
in den neu betroffenen
Gehöften (Sp. 5) an Maul- und
an Klauenseuchet)
gefallen
Z„ blieben
ist die Seuche verseucht
erloschen in
Ge-
meinden höfte
(Gutsbez)
Ge- ge-
Rinder!")
- meinden
hösten (Gutsbez.) höfte
Ziegen Schweinen Rinder-)
Ge-
meinden Ge-
(Gutsbez.)
Ge-
Ge- Nindern Schafen
Ge-
meinden höste
(Gutsbez.)
16
10| 11 12 13 14 15
auf polizeiliche
Anordnung
getötet 5)
Be-
merkungen
17
391
3
4 5 6 7 8 9
1 2
die Maul- und Klauenseuche die unmittelbare Todesursache war.
Etwaige Todesfälle infolge von Maul- und Klauenseuche bei anderen Tierarten sind anmerkungsweise anzugeben.
In Spalte 16 sind sämtliche aufpolizeiliche Anordnung getöteten maul- und klauenseuchekranken, seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Tiere aufzuführen.
4) Tiere anderer Arten, die auf polizeiliche Anordnung getötet wurden, sind anmerkungsweise anzugeben.
1) In Spalte 15 sind Tiere, die an Folgekrankheiten der Maul- und Klauenseuche gefallen sind, nicht zu zählen, sondern nur solche, bei denen