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digen Austauschung der Baupläze, die
Ansgleichung der Interessenten, die For-
mrung der Quadrate, und die inienrich=
tung der Strassen überrtragen wird; dem
zweiten aber zunächst die Besorgung der
sormellen Geschäfte, namentlich die Ent-
werfung der Berichte, Noren und Auf-
rträge, so wie die persönliche Aufmerksam=
keit auf alle Verlezungen der gegebenen
Vorschriften obliege;
c) aus zwei bis drei technischen Mitglie-
dern;
d) einem Ingenieur;
e) einem untergeordneten Inspekror über die
Bauten, und das hiezu verwendete Ma-
terial:
einem Kopisten, und
8) einem Büreaudiener.
1). Unsern Polizei-Direktor von Stet-
ten, den Hof-Bauintendanten Gärtner und
den Bauinspekror Thurn wollen Wir, zum
Vortheile ihrer eigemtlichen Amtsgeschäfte, der
bisherigen Funktionen bei der Bau-Kommis-
Loon allergnddigst entheben.
Dagegen beneunen Wir
zum Vorstande, den quieszirenden Landes=
direkons = und geheimen Rath Johann Ne-
pomuck von Stubeurauch;
zu Räthen, den Finanzrarh von Schwai-
Her, und den ehemaligen Polizei-Direktor
Anton Baumgartner;
zu technischen Mitgliedern den Garcen-
Intendant von Scell, den Ober-Baukom-
missär des Innern von Schedel, und den
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Baumeister und Professor von Vischer,
endlich
als Ingenieur, den Ingenieur geographe
Max von Rikauer.
Ueber die Ersezung des verstorbenen Bau-
Aufsehers Friedrich Henegge durch ein an-
deres sähiges Subsekt erwarten Wir von der
neu konstiruirten Bau-Kommission pflichtmäs-
siges Gurachten.
Als Kopist soll für dermalen Johann Leo-
pold Eder gewesener Landsteueramts-Offziane
allhier verwendet werden, und wenn sich bei
allenfalls vermehrten Geschäften die Norhwen-
digkeit eines zweiten Kopisten zeigen würde,
so ist hiezu seiner Zeit ein tauglicher Quies-
zeur in Vorschlag zu bringen.
Als Büreaudiener soll für die Sizungen
der Kommission, und für die nöthigen Ab-
sendungen und Ausrichtungen, ein von dem
Polizei-Direktor zu bestimmender Polizeidie-
ner verwendet werden.
III. Zu ihren Sizungen wird der Kom-
mission ein geeignetes Lokal angewiesen werden.
IV. Was den Wirkungskreis der Kom-
mission betrift, so belassen Wir es im We-
sentlichen bei der von Uns genehmigten In-
struktion von 9. Maͤrz 1805, so weit sie durch
Unsere gegenwärtige Eneschliessung nicht abge-
dGndert wird, und mit der ausdrücklichen Mo-
difikation, daß die Kommission autorisirt seyn
soll, künftighin auf die Facaden der neuzuer:
bauenden Häuser, jedoch immer mit Rücksicht
auf die Auslagen, welche die Baulustigen
birrauf z verwenden im Stande fund, nach