Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

209

Die  K.  Oberaͤmter  haben  dafuͤr  besorgt  zu  seyn,  daß  dieser  Verwilligungen  auch  in
den  innerhalb  ihrer  Bezirke  erscheinenden  Intelligenz-Blaͤttern  auf  angemessene  Weise

Erwaͤhnung  geschehe.
Stuttgart  den  1.  August  1838.  Schlaper.

2.  Der  Regierung  des  NReckar-Kreises.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Unterdrückung  der  Druckschrift:  „Deutschlands  Einheit  durch  National=Repräsentation,
  von  .  Wilhelm  Schulz.“

In  Gemäßheit  eines  von  dem  Criminal-Senat  des  K.  Gerichtshofs  für  den  Reckar-Kreis
  der  dießseitigen  Stelle  mitgetheilten  rechtskräfrigen  Erkenntnisses  ist  der  Absaß
  der  Druckschrift:  „Deutschlands  Einheit  durch  Rational-Repräsentation,  von  D.
Wilbelm  Schulz;  Stuttgart  E.  Schweizerbart's  Verlagshandlung  1852,“  wegen
ihres  theilweise  gesetwidrigen  Inhalts  zu  unterdrücken  und  der  inländische  Verlag
derselben  zu  vernichten.  Dieser  Beschluß  wird  hiemit  unter  dem  Anhange  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht,  daß  nunmehr  nach  dem  §.  26  des  Preßfreiheits-Gesetzes  vom
30.  Januar  1317  der  Verkauf  eines  jeden  Eremplares  dieser  Schrift  in  das  In=  und
Ausland,  zum  Erstenmal  mit  fünfzig  Reichsthalern  und  im  Wiederholungs-Falle  noch
härter  geahndet  wird,  und  daß  ferner  die  Polizei-Behörden  verpflichtet  sind,  die  ihnen
zur  Hand  kommenden  Exemplare  dieses  inländischen  Verlags-Artikels  zu  vernichten.

Ludwigsburg  den  20  Juli  1835.
Für  den  Vorstand:
Dünger.

C)  Des  Kriegs-Departements.
Des  Kriegs-Ministerium.
Prüfungs-Termin  für  die  Bewerber  um  Aufnahme  in  die  Osfiziers-Bildungs-Anstalt  zu  Ludwigsburg.

Diejenigen  Jünglinge,  welche  sich  in  diesem  Jahre  um  die  Aufnahme  in  die  Ofsziers-Bildungs-Anstalt
  zu  Ludwigsburg  bewerben  wollen,  haben  sich
Montag  den  9.  September,  Vormittags  acht  Uhr
in  der  Adjutantur  des  Kriego-Ministeriums  persönlich  zu  melden.
Die  Prüfung  beginnt  an  demselben  Tage.