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Die K. Oberaͤmter haben dafuͤr besorgt zu seyn, daß dieser Verwilligungen auch in
den innerhalb ihrer Bezirke erscheinenden Intelligenz-Blaͤttern auf angemessene Weise
Erwaͤhnung geschehe.
Stuttgart den 1. August 1838. Schlaper.
2. Der Regierung des NReckar-Kreises.
Bekanntmachung, betreffend die Unterdrückung der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch National=Repräsentation,
von . Wilhelm Schulz.“
In Gemäßheit eines von dem Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den Reckar-Kreis
der dießseitigen Stelle mitgetheilten rechtskräfrigen Erkenntnisses ist der Absaß
der Druckschrift: „Deutschlands Einheit durch Rational-Repräsentation, von D.
Wilbelm Schulz; Stuttgart E. Schweizerbart's Verlagshandlung 1852,“ wegen
ihres theilweise gesetwidrigen Inhalts zu unterdrücken und der inländische Verlag
derselben zu vernichten. Dieser Beschluß wird hiemit unter dem Anhange zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß nunmehr nach dem §. 26 des Preßfreiheits-Gesetzes vom
30. Januar 1317 der Verkauf eines jeden Eremplares dieser Schrift in das In= und
Ausland, zum Erstenmal mit fünfzig Reichsthalern und im Wiederholungs-Falle noch
härter geahndet wird, und daß ferner die Polizei-Behörden verpflichtet sind, die ihnen
zur Hand kommenden Exemplare dieses inländischen Verlags-Artikels zu vernichten.
Ludwigsburg den 20 Juli 1835.
Für den Vorstand:
Dünger.
C) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Prüfungs-Termin für die Bewerber um Aufnahme in die Osfiziers-Bildungs-Anstalt zu Ludwigsburg.
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um die Aufnahme in die Ofsziers-Bildungs-Anstalt
zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben sich
Montag den 9. September, Vormittags acht Uhr
in der Adjutantur des Kriego-Ministeriums persönlich zu melden.
Die Prüfung beginnt an demselben Tage.