Full text : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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sein  Ziel  abermals  zu  verfolgen!  Dem  mußte  zuvorgekommen  werden
auf  eine  Weise,  daß  es  schwer,  ja  unmöglich  wurde,  das  Geschehene
wieder  rückgängig  zu  machen,  und  das  war  erreicht,  wenn  der  Orden
bald  von  dem  ihm  anzubietenden  Lande  Besitz  ergriff  und  den  Kampf
gegen  die  Preußen  eröffnete.

Nachdem  Konrad  sich  daber  entschlossen  hatte,  das  Kulmische
und  Löbauische  Gebiet  dem  Orden  zu  überlassen,  falls  er  sich  zur  Bekämpfung
  der  Preußen  für  des  Herzogs  Zwecke  vepflichte,  schickte  er
im  Anfang  des  Jahres  1226  eine  Gesandtschaft  an  den  Hochmeister
Hermann  von  Salza  nach  Italien  ab,  mit  dem  Auftrage,  demselben
die  Schenkung  der  beiden  Landschaften  anzubieten,  wenn  er  Preußen
für  den  Herzog  angreifen  und  erobern  wolle.75)

Der  Schritt,  den  Konrad  hiermit  gethan,  war  verhängnißvoll.
Nicht  als  ob  die  Berufung  des  Deutschen  Ordens  an  sich  Preußen  und
dem  Bischof  Gefahr  gebracht  hätte.  Aber  die  Art  und  Weise,  wie
er  geschah,  brachte  den  Orden  nothwendig  zu  dem  Lande  und  zu
Christian,  dem  Bischofe,  in  eine  ganz  und  gar  falsche  Stellung,
welche  eine  lange  Kette  von  Unredlichkeiten,  Rechtsverletzungen  und
Gewaltthaten  nach  sich  zog,  und  deren  einstiges  Opfer  schon  jetzt  sich
unschwer  ahnen  ließ.

Konrad  kannte  Christians  Stellung,  wie  sie  durch  eignes  Verdienst
  und  durch  die  öffentliche  Entscheidung  der  Päpste  geworden
war.  Er  wußte  auch,  daß  derselbe  ein  Werk,  dem  er  die  ganze  Kraft

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72)  „Devotus  noster  Conraches,  dux  Mesovie  et  Cugevie,  so  gibt  der
Kaiser  die  Erzählung  Hermanns  wieder,  promisit  et  obtulit  providere  asibi
et  fratribus  de  terra,  que  vocatur  CTolmen  et  in  (soll  heißen  de)  ali#  #erra,
inter  Marchiam  suam  videlicet  et  confinia  Prutenorum:  ita  quidem,  ut  laborem
  assumerent  et  insisterent  oportune  ad  ingrediendum  etobtinendum
terram  Prussie  ad  honorem  ei  gloriam  veri  dei.“  Dreger.  n.  65.  Mit  dem
Worte  Prutenorum  hört  das  Anerbicten  auf,  mit  ita  quidem  beginnt  die  Bedingung.
  Die  Worte  ad  honorem  et  gloriam  veri  dei  wollen  der  neugierigen
Frage:  Wem  das  Eroberte  dann  gehören  solle  :  vorbeugen.