Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

2. Militär wesen. 
  
Die Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten- 
stellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch 
Beschluß des Bundesrats vom 10. Dezember 1914, wie folgt, ergänzt worden: 
I. Bei den Reichs= und Staatsbehörden 
(Zentralblatt S. 344). 
Hinter der Erläuterung unter Ziffer VII ist einzufügen: 
VIII. Zu § 15 Abs. 1 und 2. Die Festsetzung einer „angemessenen“ Bewerbungsfrist 
bleibt der Entscheidung des Bundesrats vorbehalten. 
Die bisherigen Ziffern VIII, IX und X sind in IX, X und XI abzuändern. 
II. Bei den Kommunalbehörden ufw. 
Gentralblatt S. 350). 
Unter Ziffer VI ist als erster Absatz einzufügen: . 
Zu § 11 Abs. 1 und 3. Die Festsetzung einer „angemessenen“ Bewerbungsfrist bleib 
der Entscheidung des Bundesrats vorbehalten. 
Berlin, den 28. März 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.
	        
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