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Concessions-Decret
für die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft
vom 30. März 1872.
Wir Heinrich der Vierzehnte von Gottes Gnaden Jüngerer Linie regieren-
der Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera,
Schleiz und Lobenstein u. s. w.
haben auf Grund eines mit der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sachsen-Wei-
marischen und der Fürstlich Rleußischen der #. L. Staatsregierung unter dem 19. De-
zember v. J. abgeschlossenen Vertrags der unter dem Namen
Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft
zu Plauen beslehenden Akliengesellschaf zum Bau und Betriebe einer zweigleisigen Lo-
comoliv. Cisenbahn, welche von Mehltheuer aus durch das Triebesthal nach Weida ge-
führt werden soll, unter den aus der Beilage unter O ersichtlichen Bedingungen Con-
cession ertheilt.
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges
Conrcessions-Decret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt und demselben Unser Fürstliches Siegel bei-
drucken lassen.
So geschehen Schloß Osterstein, den 30. März 1872.
(L. S) Heinrich XIV.
v. Harbon.
O
Tonressions-Ledingungen
für die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft.
Vergl. die Beilage sub O des Staatsvertrags vom 19. December 1871.