Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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er 9a. 
  
Lagerbuth 
der 
Essigsäurefabrik des in 
über die 
zur Reinigung bestimmten Vorräte an Essigsäure 
für das Rechnungsjahr 19 
Enthält Blätter, die mit einer 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
„den ten 19/ 
(Siegel.) 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Jede in die zur Reinigung usw. der Essigsäure bestimmten Räume ausgenommene Menge Essigsäure ist bei der 
Aufnahme in die Spalten 1 bis 5 einzutragen. 
2. Wird Essigsäure ungereinigt aus diesen Räumen entfernt (verkauft, in den Fabrikbetrieb zurückgenommen usw.), so 
ist die Menge unter Ausfüllung der Spalten 7, 8, 12 bis 14 in Abgang zu stellen. In gleicher Weise ist zu ver- 
fahren, wenn ungereinigte Essigsäure zu Grunde gegangen oder vernichtet worden ist. 
3. Die zur Reinigung gelangten oder zu anderen Zwecken verwendeten Mengen sind tunlichst am Schlusse eines 
jeden Betriebstags abzuschreiben. 
Das Lagerbuch ist von einer Bestandsaufnahme zur anderen in den Spalten 5, 11 und 14 fortlaufend aufzunehmen, 
wobei auch der nach der Bestandsaufnahme zum weiteren Nachweis vorgetragene Istbestand zu berücksichtigen ist. 
Am letzten Tage des Rechnungsjahrs ist das Lagerbuch abzuschließen. Die in den Spalten 5, 11 und 14 sich 
ergebenden Schlußsummen sind in das Lagerbuch für das nächste Rechnungsjahr zu übertragen. Der Oberkontrolleur 
bat die Richtigkeit der Aufrechnung und der Übertragung in dem abgeschlossenen Lagerbuche zu bescheinigen. Das 
abgeschlossene Lagerbuch istader Steuerhebestelle einzureichen. 
*5v½ 
mb
	        
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