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er 9a.
Lagerbuth
der
Essigsäurefabrik des in
über die
zur Reinigung bestimmten Vorräte an Essigsäure
für das Rechnungsjahr 19
Enthält Blätter, die mit einer
angesiegelten Schnur durchzogen sind.
„den ten 19/
(Siegel.)
Anleitung zum Gebrauche.
1. Jede in die zur Reinigung usw. der Essigsäure bestimmten Räume ausgenommene Menge Essigsäure ist bei der
Aufnahme in die Spalten 1 bis 5 einzutragen.
2. Wird Essigsäure ungereinigt aus diesen Räumen entfernt (verkauft, in den Fabrikbetrieb zurückgenommen usw.), so
ist die Menge unter Ausfüllung der Spalten 7, 8, 12 bis 14 in Abgang zu stellen. In gleicher Weise ist zu ver-
fahren, wenn ungereinigte Essigsäure zu Grunde gegangen oder vernichtet worden ist.
3. Die zur Reinigung gelangten oder zu anderen Zwecken verwendeten Mengen sind tunlichst am Schlusse eines
jeden Betriebstags abzuschreiben.
Das Lagerbuch ist von einer Bestandsaufnahme zur anderen in den Spalten 5, 11 und 14 fortlaufend aufzunehmen,
wobei auch der nach der Bestandsaufnahme zum weiteren Nachweis vorgetragene Istbestand zu berücksichtigen ist.
Am letzten Tage des Rechnungsjahrs ist das Lagerbuch abzuschließen. Die in den Spalten 5, 11 und 14 sich
ergebenden Schlußsummen sind in das Lagerbuch für das nächste Rechnungsjahr zu übertragen. Der Oberkontrolleur
bat die Richtigkeit der Aufrechnung und der Übertragung in dem abgeschlossenen Lagerbuche zu bescheinigen. Das
abgeschlossene Lagerbuch istader Steuerhebestelle einzureichen.
*5v½
mb