Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Ablauf des Vierteljahrs wird das Anmeldungsbuch noch bis zur Entscheidung über die dem Prüfungsamte 
vorgelegten Anmeldungen, längstens jedoch drei Monate, offengehalten und dann geschlosse 
Alle beim Abschluß des Buches noch nicht erledigten Eintragungen sind unter Vetetaltang ihrer Nummern in das 
Anmeldungsbuch für das auf die dreimonatige Frist folgende Viertelsahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Über- 
tragung ist von dem Kassenprüfungsbeamten oder von einem anderen mit der Kassenführung nicht betrauten Beamten 
im alten und im neuen Anmeldungsbuche zu bescheinigen. 
km. Am Schlusse des Vierteljahrs sind für die Fertigung der Statistik die Spalten 5 bis 8 aufzurechnen und die Summen 
vorzumerken. Die den Nachversteuerungen oder Nacherhebungen zu Grunde liegenden Liter- oder Flaschenmengen sind 
jedoch nur insomeit in die Statistik 4 übernehmen, als sie die der ursprünglichen Versteuerung zu Grunde liegenden 
D übersteigen. Die Angaben der Anmeldungen, die nicht in das Anmeldungsbuch eingetragen werden (75 37 
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen). sind besonders aufzuzeichnen.
	        
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