Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Elfter Jahrgang. 1850. (11)

488  1850.

M  XLIX.  Ministerial-Bekanntmachung.

Dem  Großherzoglich  Saͤchsischen  Steueramte  zu  Weimar  ist  vom  1.  Januar
k.  J.  ab  die  Befugniß  beigelegt  worden  auch  Begleitscheine  1  zu  erledigen.
Rudolstadt,  den  27.  Dechr.  1
Fürstl.  Schwarzb.  *“  Abtheilung  der  Finanzen.
Th.  Schwart.
A.  Hoch.

 

I.  Ministerial-Bekanntmachung.

Dem  Fürstlich  Schwarzburgischen  Steueramte  in  Arnstadt  ist  vom  1.  Januar
k.  J.  ab  die  Befugniß  beigelegt  worden,  auch  Begleitscheine  I  über  ausländische
Garne  und  Südfrüchte  aller  Art  zu  erledigen.
Rudolstadt,  den  30.  Decbr.  1850.
Fürstl.  Schwarzb.  Ministerium,  Abtheilung  der  Finanzen.
Th.  Schwartz.
A.  Koch.