Wortverzeichnis.
Unter Mitwirkung des Herrn Referendar Wiedersum in Baden-Baden.
Die Zahlen des Verzeichnisses verweisen auf die Seiten des Buchs und deren Unterabteilungen.
B. bedeutet Beispiel.
A.
Aberratio 267 III.
Abfindung des Gläubigers durch einen Dritten
415 IV:; des Entwehrungsberechtigten 511 a;
des Schadensersatzberechtigten 389 VII;
Cessio legis 416 8; 463 1, 2, II.
— Verträge zwischen gesetzlichen Erben 410, 2.
Abgeleiteter Rechtserwerb 74 IV.
Abhanden gekommene Sachen 389 VII; s.
auch Diebstahl, Kraftloserklärung.
Ablehnung eines Antrages 210, 5a; 211, 6a;
bei Geschäftsbesorgung 597 VI, 2; 613 IV;
624 III; einer Schenkung 574, 5; eines
Erwerbes 574, 3; 703, 2; bei Verträgen
zugunsten Dritter 399, 4.
— der Leistung bei Leistungsverzögerung
436 II, III, IV; Schuldnerverzug 429, 2;
bei gegenseitigen Verträgen 4295; 541 Abs. 1;
561, 2b; s. Teilleistungen.
Ablieferung bei Kauf 522; bei Werkvertrag
613a; s. Übergabe.
Ablieferungsort; s. Erfüllungsort.
Abnahme bei Kauf 540 II; Abnahmeverzug
540, 2; bei Werkvertrag 613, 2aà; 614 , ò;
616e; 618f, g; 619, 1; 620, 3; bei Miete
561 f.; bei Dienstvertrag 604, 5; 600, 6;
s. Annahme.
Abrechnung 670 IIIb.
Abschoß (im Fremdenrecht) 111, 7a.
Absendung s. Versendung.
Absicht; s. Vorsatz.
Absolute Gewalt 174 II, 3; 272 II.
— Rechte 64.
Abstrakte Schuldverträge 672; Form 673 III,
2; Einwendungen 674, 3; Entgeltlichkeit
675 Abs. 2; Widerruf wegen ungerecht-
fertigter Bereicherung des Gläubigers 6747;
711 III.
— Zuwendungen 162; 466, 5; 412 VI; 235e.
— Schadensberechnung 499% 501%; 538 c#a.
Abtretung, (Zession) von Forderungen 455;
abtretbare und nichtabtretbare Forde-
rungen 455, 2; 460 Abs. 3; Vollzug durch
Vertrag zwischen Zedent und Zessionar 456;
Teilnahme des Schuldners 455, 2 a: An-
zeige entbehrlich 456 II, 1; Aushändigung
des, Vermerk auf dem Schuldschein überflüssig
456 II, 1; A. und pactum de cedendo 456;
Verhältnis zwischen dem alten und neuen
Gläubiger 456 III, 1; Auskunftspflicht des
alten Gläubigers 463 oben; Beurkundungs-
pflicht 463 oben; Herausgabe der Beweis-
urkunden 463 oben, 456 II, 1; Verhältnis
des Schuldners zum alten und neuen Gläu-
biger 457, 2; Schuldner hat keine sichere
Kenntnis von der A. 457 a; Schuldner hat
sichere Kenntnis von der A. 457b; dem
Schuldner ist eine Anzeige (denuntiatio)
zugegangen 458e; Wirksamkeit der A. Dritten
gegenüber 458, 3 ff.; mehrfache A. 459 oben:
707, 2B II; Rechtsstellung des neuen
Gläubigers 459 IV bei der A. mit „DOamno“
459; Vorzüge und Mängel der Forderung
459, 1; Pfandrechte, Zinsen usw. 459, 2;
Verteidigung des Schuldners dem
neuen Gläubiger gegenüber 459, 3; Einwand
des Scheingeschäfts 460 oben; 461, 2e;