Reichsverfassung. 27
haltenen Bestimmungen, sowie Abstellung der in Hin—
sicht auf das Eisenbahnwesen hervorgetretenen Mängel
und Mißstände handelt. In allen Fällen, in denen
gegen eine vom Reichs-Eisenbahnamte verfügte Maß—
regel Vorstellung auf Grund der Behauptung erhoben
wird, daß jene Maßregel in den Gesetzen und rechts—
gültigen Vorschriften nicht begründet sei, hat das durch
Zuziehung von richterlichen Beamten zu verstärkende
Reichs-Eisenbahnamt selbständig und unter eigener Ver-
antwortlichkeit in kollegialer Beratung und Beschluß-
fassung zu befinden (Gesetz über die Errichtung des
Reichs-Eisenbahnamtes vom 27. Juni 1873; Betriebs-,
Signal= und Verkehrsordnungen für die Eisenbahnen
Deutschlands aus dem Jahre 1892 beziehentlich Ver-
kehrsordnung vom 26. Oktober 1899).
8. Das Reichs-Postamt, unter Leitung eines Staats-
sekretärs, führt die Post= und Telegraphenverwaltung
des Reiches, mit Ausnahme von Bayern und Württem-
berg (Art. 48—52 der Reichsverfassung vom 16. April
1871; Reichsgesetze über das Postwesen vom 18. Ok-
tober 1871, über das Posttaxwesen vom 28. Oktober
1871, 17. Mai 1873 und 3. November 1874; Welt-
postvertrag vom 26. Mai 1906, Reichspostordnung vom
11. Juni 1892 beziehentlich in neuer Fassung vom
20. März 1900, Reichsgesetz vom 20. Dezember 1899
[Erweiterung des Postregals, Verbot und Entschädigung
der Privatbeförderungsanstalten, Reichstelegraphenord-
nung vom 16. Juni 1904, Gesetz über das Telegraphen-
wesen vom 6. April 1892, abgeändert durch Gesetz vom
7. Närz 1908, Telegraphenwegegesetz vom 18. Dezember
1899, Fernsprechgebührenordnung vom 20. Dezember
1899, Internationaler Funkentelegraphen-Vertrag vom
3. November 1906), in vier Abteilungen; der ersten für
die postalischen Einrichtungen und das technische Post-
wesen, der zweiten für die telegraphischen Einrichtungen
und das technische Telegraphenwesen, der dritten für
die gemeinsamen Verwaltungsangelegenheiten, mit Aus-
nahme des Personalwesens, des Etats-, Kassen= und
Rechnungswesens, welche Angelegenheiten der vierten
Abteilung zugeteilt sind. Dem BReichs-Postamte ist auch
die Direktion der Reichsdruchkerei (letztere hervorgegangen
aus der vorm. Geheimen Ober-Hofdruckerei und der