II. Reichsgesetzgebung. Art. 4. 163
das Ges. betr. Anderungen des § 833 des B. G.B. (Haftpflicht des
Tierhalters) v. 30. Mai 1908 R.G.Bl. S. 313;
das Ges. über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen v. 3. Mai 1909 R.G.Bl.
437;
das Ges. über die Sicherung der Bauforderungen v. 1. Juni 1909
R.G.Bl. S. 449;
das Ges. betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners
außerhalb des Konkursverfahrens v. 21. Juli 1879 R.G. Bl. S. 277, neue
Fassung im R. G. Bl. 1898 S. 709;
das Ges. betr. die Abzahlungsgeschäfte v. 16. Mai 1894 R.G. Bl. S. 450;
das Ges. betr. die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung v.
12. März 1893 R.G.Bl. S. 93;
das Ges. betr. die Überleitung von Hypotheken des früheren Rechts v.
17. März 1906 N.G.Bl. S. 429;
das die Zivilehe einführende Ges. v. 6. Febr. 1875 über die Beurkun-
dung des Personenstandes und die Eheschließung R.G. Bl. S. 23, ergänzt
durch das Ges. v. 14. April 1905 R.G. Bl. S. 251 und das Ges. v. 4. Mai 1870
betr. die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichs-
angehörigen im Auslande.
b) Strafrecht.
Hierher gehört das im ganzen deutschen Reich eingeführte Strafgesetz-
buch für den Norddeutschen Bund nebst Einführungsgesetz v. 31. Mai 1870
B. G. Bl. S. 195, welch letzteres — ähnlich wie das Einführungsgesetz zum
Bürgerlichen Gesetzbuch — Vorbehalte zu Gunsten der Landesgesetzgebung
enthält mit der Tendenz, dem Landesrecht die Strafbestimmungen für alle
diejenigen Materien zu überlassen, deren sachliche Regelung auch in anderen
Beziehungen zur Zuständigkeit der Einzelstaaten gehört. Das Strafgesetz-
buch wurde nach Ergänzung durch die Gesetze v. 10. Dez. 1871 (Einschaltung
des Kanzelparagraphen 130a R. G. Bl. S. 442) und v. 26. Febr. 1876
R.G. Bl. S. 25 unter dem letzteren Datum im R.G. Bl. S. 39 neu bekannt
gemacht. Weitere Ergänzungen enthalten die Gesetze v. 24. Mai 1880 betr.
den Wucher R.G. Bl. S. 109, v. 13. Mai 1891 R.G.Bl. 107 — §8 273,
364 ergänzt, §§ 317, 318, 360 Nr. 4 abgeändert, 88 318a, 367 Nr. 5a
eingeschaltet — v. 26. März 1893 betr. die Abänderung des § 69 R. G. Bl.
S. 133, v. 19. Juni 1893 (Wucher — §§ 30 2# und d abgeändert, 88 302e
und 376 Nr. 16 eingeschaltet — R. G. Bl. S. 197), v. 12. März 1894
(§ 361 Nr. 10 eingeschaltet, § 361 letzter Absatz abgeändert — R. G. Bl.
S. 259), v. 27. Dez. 1899 (§ 316 abgeändert — R. G. Bl. S. 729), v. 25. Juni
1900 (R.G.Bl. S. 301 — 88 181 a, 184a, 184b neu eingeführt 88 180,
181, 184, 362 abgeändert), v. 17. Febr. 1908 (R.G.Bl. S. 25 — Majestäts-
beleidigung). Eine Novelle betr. die Erleichterung der Strafen für gering-
fügige Diebstähle, Unterschlagungen und Arrestbruch, Verschärfung der
Strafen für Mißhandlung von Kindern und Tieren und Einschränkung der
Zulässigkeit des Wahrheitsbeweises in Fällen der Beleidigung ist in Vor-
bereitung.
Ferner find hier folgende Reichsgesetze zu nennen, bezüglich deren die
Zuständigkeit des Reichs auf andere Bestimmungen des Art. 4 nicht gestützt
werden kann und die unter sich und mit Art. 4 keinen anderen Zusammen-
hang haben, als daß sie Strafbestimmungen enthalten:
117