Full text: Rechtsrat während des Krieges.

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erklären, auch wenn sich ihr Sitz oder Wohnsitz im Inlande 
befindet. 
Hat die juristische oder physische Person zwar im Auslande 
ihren Sitz oder Wohnsitz, unterhält sie aber im Inlande eine 
gewerbliche Niederlassung, in der der Anspruch entstanden ist, so 
tritt keinerlei zeitige Hemmung in der Geltendmachung dieses 
Anspruchs ein; aber auch hier ist der Reichskanzler aus Gründen 
der Vergeltung ermächtigt, die Möglichkeit auszuschließen, den 
Anspruch bis zum 3 1. Oktober 1914 vor inländischen Gerichten 
geltend zu machen. Nun könnte ein in London wohnender Eng- 
länder seinen Anspruch einem in Berlin wohnhaften Engländer 
abtreten, um die vorstehenden Bestimmungen zu umgehen; dem 
beugt der Gesetzgeber dadurch vor, daß er diese Beschränkungen 
auch gegen die Rechtsnachfolger der genannten Personen wirlen 
läßt, falls die Ansprüche nicht schon vor dem 31. Juli 1914 
auf sie übergegangen waren. 
4. Konkursverfahren. 
A. Abwendung des KNonkursverfahrens. 
Durch den Ausbruch des Krieges sind viele reelle Geschäfts- 
leute zahlungsunfähig geworden, denen durch Verordnung des 
Bundesrats die mit dem Konkurs notwendig verbundene Kredit- 
schädigung erspart werden soll. Es kann nämlich jeder, der 
lediglich infolge des Krieges zahlungsunfähig geworden ist, beim 
Konkursgericht die Anordnung einer Geschäftsaussicht beantragen 
und so den Konkurs abwenden. Der Schuldner hat zugleich 
mit dem Antrage ein Gläubigerverzeichnis sowie eine Vermögens- 
übersicht einzureichen. Das Gericht hat diesem Antrag zu ent- 
sprechen, wenn die Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich nach Been- 
digung des Krieges zu beheben ist. Wird dem Antrage statt- 
gegeben, so bestellt das Gericht eine oder mehrere Personen zur 
Beaussichtigung der Geschäftsführung des Schuldners (Aussichts- 
personen). Der schonenden Behandlung des unter Aufsicht gestellten 
Schuldners entspricht es, daß hier seitens des Konkursgerichts 
öffentliche Bekanntmachungen nicht erfolgen. Solange die Geschäfts- 
aufsicht angeordnet ist, wird die Eröffnung des Konkurses aus- 
geschlossen. Arreste und Zwangsvollstreckungen sind jetzt nur zu
	        
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