Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Gegenwärtiges  Gesetz  ist  durch  Unsere  Ministerien  des  Kriegswesens  und  der  Finanzen
zu  vollziehen.
Gegeben  Stuttgart,  den  6.  Februar  1874.

Karl.
Der  Kriegs-Minister:
v.  Suckow.
Der  Finanz-Minister:
Renner.  Auf  Befehl  des  Königs
der  Kabinets-Chef:
Gärttner.
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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrin  k.