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Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien des Kriegswesens und der Finanzen
zu vollziehen.
Gegeben Stuttgart, den 6. Februar 1874.
Karl.
Der Kriegs-Minister:
v. Suckow.
Der Finanz-Minister:
Renner. Auf Befehl des Königs
der Kabinets-Chef:
Gärttner.
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.