Fernsprecher
r
229
230
1308
469
473
trag auf Schließung eines Vertrags
kann nur sofort angenommen werden.
Dies gilt auch von einem mittelst F.
von Person zu Person gemachten
Antrage. 146.
Festnahme.
Selbsthülfe.
s. Duldung — Selbsthülfe.
Die Selbsthülfe darf nicht weitergehen,
als zur Abwendung der Gefahr er-
forderlich ist.
Im Falle der Wegnahme von
Sachen ist, sofern nicht Zwangsvoll-
streckung erwirkt wird, der dingliche
Arrest zu beantragen.
Im Falle der F. des Verpflichteten
ist, sofern er nicht wieder in Freiheit
gesetzt wird, der persönliche Sicherheits-
arrest bei dem Amtsgerichte zu be-
antragen, in dessen Bezirke die F.
erfolgt ist; der Verpflichtete ist un-
verzüglich dem Gerichte vorzuführen.
Wird der Arrestantrag verzögert
oder abgelehnt, so hat die Rückgabe
der weggenommenen Sachen und die
Freilassung des Festgenommenen un-
verzüglich zu erfolgen.
Festsetzung.
Ehe s. Vormundschaft 1847.
Kauf.
Sind von mehreren verkauften Sachen
nur einzelne mangelhaft, so kann nur
in Ansehung dieser Wandelung ver-
langt werden, auch wenn ein Gesamt-
preis für alle Sachen festgesetzt ist.
Sind jedoch die Sachen als zusammen-
gehörend verkauft, so kann jeder Teil
verlangen, daß die Wandelung auf
alle Sachen erstreckt wird, wenn die
mangelhaften Sachen nicht ohne Nach-
teil für ihn von den übrigen getrennt
werden können. 480, 481.
Sind neben dem in Geld festgesetzten
Kaufpreise Leistungen bedungen, die
20
8
537,
323
1673
1847
1877
634
864
Feststellung
nicht vertretbare Sachen zum Gegen-
stande haben, so sind diese Leistungen
in den Fällen der §§ 471, 472 nach
dem Werte zur Zeit des Verkaufs in
Geld zu veranschlagen. Die Herab-
setzung der Gegenleistung des Käufers
erfolgt an dem in Geld festgesetzten
Preise; ist dieser geringer als der
abzusetzende Betrag, so hat der Ver-
käufer den überschießenden Betrag dem
Käufer zu vergüten. 481.
543 Miete s. Kauf 469, 473.
Vertrag s. Kauf 473.
Verwandtschaft s. Vormundschaft
1847.
Vormundschaft.
Die Verwandten und Verschwägerten
können von dem Mündel Ersatz ihrer
Auslagen verlangen, die dadurch ent-
stehen, daß das Vormundschaftsgericht
sie hört; der Betrag der Auslagen
wird von dem Vormundschaftsgericht
festgesetzt. 1862.
Die Mitglieder des Familienrats
können von dem Mündel Ersatz ihrer
Auslagen verlangen; der Betrag der
Auslagen wird von dem Vorsitzenden
festgesetzt.
Werkvertrag s. Kauf 469, 473.
Feststellung.
Besitz.
Ein nach den 88 861, 862 be-
gründeter Anspruch erlischt mit dem
Ablauf eines Jahres nach der Ver-
übung der verbotenen Eigenmacht,
wenn nicht vorher der Anspruch im
Wege der Klage geltend gemacht wird.
Das Erlöschen tritt auch dann ein,
wenn nach der Verübung der ver-
botenen Eigenmacht durch rechts-
kräftiges Urteil festgestellt wird, daß
dem Thäter ein Recht an der Sache
zusteht, vermöge dessen er die Her-
stellung eines seiner Handlungsweise