Ordnung
8 Pacht.
581, 586, 588, 589, 591, 592 Ordnungs-
mäßige Wirtschaft s. Pacht — Pacht.
Pflichtteil.
2313 Ordnungsmäßige Verwaltung s.
Plchttell — Pflichtteil.
Sachen.
102 Ordnungsmäßige Wirtschaft s. Sachen
— Sachen.
86
Testament.
2119, 2133 Ordnungsmäßige Wirtschaft s.
Erblasser — Testament.
2120, 2130, 2206, 2216 Ordnungsmäßige
Verwaltungs. Erblasser —Testament.
2132 Ordnungsmäßige Benutzung s. Erb-
lasser — Testament.
2231 Errichtung eines Testaments in ordent-
licher Form s. Erblasser —Testament.
Verein.
27 Unfähigkeit des Vorstandes zur ord-
nungsmäßigen Geschäftsführung s.
Verein — Verein.
32 Die Angelegenheiten des Vereins wer-
den, soweit sie nicht von dem Vor-
stand oder einem anderen Vereins-
organe zu besorgen sind, durch
Beschlußfassung in einer Versamm-
lung der Mitglieder geordnet. 28, 40.
Verwandtschaft.
1619, 1653, 1656 Ordnungsmäßige Ver-
waltung des Vermögens des Kindes
s. Kind — Verwandtschaft.
1654 s. Güterrecht — Güterrecht 1386.
1663 s. Pacht — Pacht 592.
Vormundschaft.
747
Stiftung s. Verein — Verein 27.
1786 Verhinderung an der ordnungsmäßigen
Führung der Vormundschaft s. Vor-
mundschaft — Vormundschaft.
1841 Die Rechnung des Vormundes soll
eine geordnete Zusammenstellung der
Einnahmen und Ausgaben enthalten
. Vormundschaft — Vormundschaft.
Ordnungsstrafe s. auch Strafe.
78 Verein s. Verein — Verein.
Ort
8 Vormundschaft.
1788, 1837 f. Vormundschaft — Vor-
mundschaft.
1875 s. Familienrat — Vormundschaft.
Organisation.
Art. Einführungsgesetz.
# Ergänzung der §8§ 16, 17a des G.
betreffend die O. der Bundes-
konsulate, sowie die Amtsrechte und
Pflichten der Bundeskonsuln, vom
8. Nov. 1867.
Ort
s. auch Leistungsort, Garnisonort,
Wolnort, Ablieferungsort,
Erklärungsort.
8 Ehe.
1317, 1320, 1321 O. der Eheschließung s.
Ehe — Ehe.
Eigentum.
207 Beeinträchtigung der Benutzung eines
Grundstücks durch die Benutzung eines
anderen Grundstücks, die nach den
örtlichen Verhältnissen bei Grund-
stücken dieser Art gewöhnlich sind s.
Eigentum — Eigentum.
960 Gezähmte wilde Tiere werden herren-
los, wenn sie die Gewohnheit ab-
legen, an den ihnen bestimmten O.
zurückzukehren.
Art. Einführungsgesetz.
77. 7272 f. E.G. — E. G.
726 s(. Schuldverhältnis § 374.
76% (. Erblasser — Testament § 2249.
757 s. Testament 8 2241, Erbvertrag
g 2276.
8
2028 Erbe 2057 s. Leistung — Leistung
261.
Erbvertrag.
2276 Ein Erbvertrag kann nur vor einem
Richter oder vor einem Notar bei
gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile
geschlossen werden. 2290.
Kauf.
447, 448 Versendung der verkauften Sache