Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zweiter Band. (2)

Ordnung 
8 Pacht. 
581, 586, 588, 589, 591, 592 Ordnungs- 
mäßige Wirtschaft s. Pacht — Pacht. 
Pflichtteil. 
2313 Ordnungsmäßige Verwaltung s. 
Plchttell — Pflichtteil. 
Sachen. 
102 Ordnungsmäßige Wirtschaft s. Sachen 
— Sachen. 
86 
Testament. 
2119, 2133 Ordnungsmäßige Wirtschaft s. 
Erblasser — Testament. 
2120, 2130, 2206, 2216 Ordnungsmäßige 
Verwaltungs. Erblasser —Testament. 
2132 Ordnungsmäßige Benutzung s. Erb- 
lasser — Testament. 
2231 Errichtung eines Testaments in ordent- 
licher Form s. Erblasser —Testament. 
Verein. 
27 Unfähigkeit des Vorstandes zur ord- 
nungsmäßigen Geschäftsführung s. 
Verein — Verein. 
32 Die Angelegenheiten des Vereins wer- 
den, soweit sie nicht von dem Vor- 
stand oder einem anderen Vereins- 
organe zu besorgen sind, durch 
Beschlußfassung in einer Versamm- 
lung der Mitglieder geordnet. 28, 40. 
Verwandtschaft. 
1619, 1653, 1656 Ordnungsmäßige Ver- 
waltung des Vermögens des Kindes 
s. Kind — Verwandtschaft. 
1654 s. Güterrecht — Güterrecht 1386. 
1663 s. Pacht — Pacht 592. 
Vormundschaft. 
747 
Stiftung s. Verein — Verein 27. 
  
1786 Verhinderung an der ordnungsmäßigen 
Führung der Vormundschaft s. Vor- 
mundschaft — Vormundschaft. 
1841 Die Rechnung des Vormundes soll 
eine geordnete Zusammenstellung der 
Einnahmen und Ausgaben enthalten 
. Vormundschaft — Vormundschaft. 
Ordnungsstrafe s. auch Strafe. 
  
78 Verein s. Verein — Verein. 
Ort 
8 Vormundschaft. 
1788, 1837 f. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft. 
1875 s. Familienrat — Vormundschaft. 
Organisation. 
Art. Einführungsgesetz. 
# Ergänzung der §8§ 16, 17a des G. 
betreffend die O. der Bundes- 
konsulate, sowie die Amtsrechte und 
Pflichten der Bundeskonsuln, vom 
8. Nov. 1867. 
Ort 
s. auch Leistungsort, Garnisonort, 
Wolnort, Ablieferungsort, 
Erklärungsort. 
8 Ehe. 
1317, 1320, 1321 O. der Eheschließung s. 
Ehe — Ehe. 
Eigentum. 
207 Beeinträchtigung der Benutzung eines 
Grundstücks durch die Benutzung eines 
anderen Grundstücks, die nach den 
örtlichen Verhältnissen bei Grund- 
stücken dieser Art gewöhnlich sind s. 
Eigentum — Eigentum. 
960 Gezähmte wilde Tiere werden herren- 
los, wenn sie die Gewohnheit ab- 
legen, an den ihnen bestimmten O. 
zurückzukehren. 
Art. Einführungsgesetz. 
77. 7272 f. E.G. — E. G. 
726 s(. Schuldverhältnis § 374. 
76% (. Erblasser — Testament § 2249. 
757 s. Testament 8 2241, Erbvertrag 
g 2276. 
8 
2028 Erbe 2057 s. Leistung — Leistung 
261. 
Erbvertrag. 
2276 Ein Erbvertrag kann nur vor einem 
Richter oder vor einem Notar bei 
gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile 
geschlossen werden. 2290. 
Kauf. 
447, 448 Versendung der verkauften Sache
	        
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