Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XIII. Band. (13)

Blätter 
für 
Nechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Nr. 1. Samstag, den 8. Jan. 1848. 
Ueber Neinheit und ichtigkeit der Sprache im 
Vechtsleben 1). 
1. 
Wir Rechtsmänner sind mitunter ein sonder- 
bares Völkchen! Wenn wir von einem Arzte ein 
Gutachten einholen, und dieser uns eine hochge- 
lehrte mit griechischen und lateinischen Kunstaus- 
drücken wohl ausgestattete Arbeit vorlegt, worin 
er uns ins Lange und Breite nachweist, wie er 
nur Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit vessen, wor- 
über wir Gewißheit haben wollten, annehmen kann: 
so schütteln wir über die Menge der uns unver- 
ständlichen Kunstausdrücke bedenklich den Kopf, 
nehmen mißmuthig unser Wörterbuch zur Hand, 
und hegen den gerechten Wunsch, der gelehrte Herr 
möge in seinen Erörterungen sich mehr der deut- 
schen Benennungen für Krankheiten oder Körper- 
theile bedient haben; es hätte dieß ja wahrlich der 
1) In der Beitschrift für deutsches Strafverfahren Jahr- 
gang 1845 Bd. II, Heft II, Nr. X, S. 254 ist zwar 
ein ehnlicher Aufsatz „Ueber deutsche Gerichtssprache 
mit besonderem Bezuge auf Strasgerichtsverfahren“ er- 
schienen; allein Einsender dieses glaubte, da er den 
Gegenstand mit besonderer Rücksicht auf manche in der 
vaterländischen Rechtssprache noch sehr übliche fehlerhafte 
Ausdrücke behandelt, keine überflüssige Arbeit zu liefern. 
XIII.