Blätter
für
Nechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 1. Samstag, den 8. Jan. 1848.
Ueber Neinheit und ichtigkeit der Sprache im
Vechtsleben 1).
1.
Wir Rechtsmänner sind mitunter ein sonder-
bares Völkchen! Wenn wir von einem Arzte ein
Gutachten einholen, und dieser uns eine hochge-
lehrte mit griechischen und lateinischen Kunstaus-
drücken wohl ausgestattete Arbeit vorlegt, worin
er uns ins Lange und Breite nachweist, wie er
nur Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit vessen, wor-
über wir Gewißheit haben wollten, annehmen kann:
so schütteln wir über die Menge der uns unver-
ständlichen Kunstausdrücke bedenklich den Kopf,
nehmen mißmuthig unser Wörterbuch zur Hand,
und hegen den gerechten Wunsch, der gelehrte Herr
möge in seinen Erörterungen sich mehr der deut-
schen Benennungen für Krankheiten oder Körper-
theile bedient haben; es hätte dieß ja wahrlich der
1) In der Beitschrift für deutsches Strafverfahren Jahr-
gang 1845 Bd. II, Heft II, Nr. X, S. 254 ist zwar
ein ehnlicher Aufsatz „Ueber deutsche Gerichtssprache
mit besonderem Bezuge auf Strasgerichtsverfahren“ er-
schienen; allein Einsender dieses glaubte, da er den
Gegenstand mit besonderer Rücksicht auf manche in der
vaterländischen Rechtssprache noch sehr übliche fehlerhafte
Ausdrücke behandelt, keine überflüssige Arbeit zu liefern.
XIII.