Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

III. Abschn.: Rechtsgeschäfte. 2. Tit.: Willenserklärung. 69 
6. E. 3W. u06 10. Uber Sprachunkunde E. JW.7 %. — Irrtum über 
Bedeutung und Tragweite der Erklärung (z. B. des Ausdrucks gesetzl. 
Erben, E. R. 70 1), jedoch nicht immer volles Bewußtsein davon er- 
forderlich, E. Gr. 55 104 über den Fall, daß man den Inhalt bewußt nicht 
konnte. E. JW..O9 114, R. 77 105), das sich Versprechen und sich Verschreiben 
soweit nicht beide Teile über den wahren Sinn im klaren waren E. JW. 
im #,, nicht aber Jrrtum im Beweggrunde (abgesehen von Abs. 27 u. 
über Rechtsfolgen, &4. R. 76"/4t0. Daher bedeutungslos Rechenfehler in 
der einem Antrage zugrunde liegenden, aber nicht zum erkennbaren Ver- 
tragsgegenstande gemachten Kalkulation, E. R. 55 3°8, 64 75°, Gr. 50 %#, 
(7941, Jrrtum des Vertreters (§ 166) über den Willen des Vertretenen, 
E. R. 59# oder Zrrtum über die Rechtsfolgen, 74. R. 51 , KG. 3567 
ogl. aber K. Sachs. 1471, anders liegt E. Gr. 507), JIW. 0 E. ver. 
7. Die VBoraussetzungen hat er darzutun, E. JW. 05 58, 88 1142 
bis 144. — Frist & 121, Schadensersatz 38 122. Möglichkeit, das auf 
Grund der Erklärung Erholtene zurückzugeben, ist nicht Voraussetzung, 
K. R. 5978, Bay. 4%. siber den Fall arglistiger Täuschung s. 8 123. 
Zu unterscheiden von der Wandelung, K. R. 49 12, JW. 0312.. Gewähr. 
leistungsvorschriften schließen als lex specialis die #rrtumsanfechtung 
aus. Jrrtum über Gewährsmängel (88 42½9 A. 9, 168, 5377) kann, 
auch nach Ablauf der Berjährung von Wandelung und Minderung, die 
Ansechtung nicht begründen, E. R. 61½½3, aber JW. O3 R v0. Anders für 
rechtliche Mängel (88 434 ff.) K. Gr. 53 vos. Anders auch beim Forde- 
rungekauf &. JW. 00 "8. Uber das Verhältnis zur Vertragserfüllung 
auch KE. R. 6 2 #. — Anfechtung beschränkt sich zunächst auf den vom 
Irrtum beeinflußten Teil, E. R. 70 ½/1, aber 1139. Wegen des Ver- 
bältnisses von Erfüllungs- und Kausalgeschäft A. Abs. 4 a. E. vor 8 104. 
8. Der Jrrtum muß auch subjektiv derart erheblich sein, daß die 
Annahme gerechtfertigt ist, die Erklärung würde ohne den Jrrtum nicht 
abgegeben sein. Indessen sind objektiv verständige Erwägungen zu unter- 
stellen, welche freilich durch die besonderen Umstände des einzelnen Falles 
veranlaßt sein können, also dem im Verkehr lblichen nicht zu entsprechen 
brauchen. Irrtum über künftige Ereignisse kann nur die Erwartung 
betreffen, X. Gr. 49 ##. — Ob der Jrrtum dem Gegner erkennbar war, 
oder nicht, ist gleichgültig. — 3 161“. 
9. Fikltion. Diese Jrrtümer begründen im Gegensatz zu anderen 
AIrrtümern in den Voraussetzungen (Beweggründen) die Anfechtbarkeit, 
auch wenn sie nicht in die Erklärung ausgenommen sind. Unklar 
JW. Gcn. . 
10. z. B. Zahlungsfähigkeit (K. JW.. 12 7), sonstige Leistungsfähig 
keit, Vorstrafen znicht immer 7. JW. 1215), Identität, wertbildende 
Faktoren nicht die daraus gezogenen Folgerungen 7. Jal. 1 1 1,, Echt 
beit, Ertragsfähigkeit nicht W des Vertrages, E. JW. 12*, auch nicht 
Selbstkostenpreis KF. Jm. 10“% , Kaufwert, Bebaubarkeit, gewerbliche 
Zerwertbarkeit (Berkäuflichkeit der Apothekenkonzession, 4. JW. 11 6, 
Stnerverhältnisse, #. R. 194“, 6.4 2 2, 603 106, Ju. unRv½ 1 . 11 (1. ure, 
RNecht des Berbots der Bebauung des Vorlandes 4. R. 61 , Verbesse 
rungen &. JW. ullnise. Unwesentlich die Wertminderung des Bergwerkes
	        
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