Full text : Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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nisse  gleichsam  festgeschmiedeten  mangelhaften  Objektsteuer
(Grund-  inkl.  Gebäudesteuer)  mit  einer  modernen,  auf  einer
beweglichen  Basis  beruhenden  persönlichen  Steuer  (Ergänzungssteuer),
  d.  h.  die  Verbindung  von  im  Grunde  ganz  heterogenen
Elementen  zur  Erreichung  eines  gleichen  Zieles  muß  zu  argen
Bedenken  Anlaß  geben.  Ein  solcher  Zustand  kann  nicht  für
die  Dauer  geschaffen  sein,  sondern  läßt  sich  nur  als  ein  Provisorium,
  als  eine  Etappe  auf  dem  Wege  der  Fortentwicklung
unserer  direkten  Staatssteuern  bezeichnen.  Die  Grundsteuer  hat
als  Staatssteuer  ihre  Rolle  ausgespielt,  die  Zeit  hat  auch
sie  —  wie  manches  andere  —  zu  Grabe  getragen.  Von  neuem
wird  einst  die  Frage  in  den  Vordergrund  des  öffentlichen  Interesses
  treten:  Empfiehlt  es  sich  nicht,  die  Grundsteuer  als  Staatssteuer
  ganz  aufzugeben  und  sie  —  wie  in  Preußen  —  den  Gemeinden
  zu  überlassen,  das  Grundvermögen  aber  wie  die  Mobilien
  der  Ergänzungssteuer  zu  unterwerfen?

So  ist  denn  in  Sachsen,  wie  in  vorliegender  Arbeit  zu  zeigen
versucht  ist,  auf  dem  Gebiete  der  direkten  Staatsbesteuerung
noch  manches  zu  tun,  manche  wesentliche  Mängel,  wie  insbesondere
  die  viel  zu  tief  liegende  Einkommensteueruntergrenze  von
400  M.  u.  a.  m.,  bestehen  noch,  die  Steuerreformarbeit  kann
keineswegs  abgeschlossen  sein,  sondern  muß  beständig  fortschreiten.


Und  dennoch  müssen  wir  anerkennen,  daß  trotz  einzelner
Ausstellungen  die  sächsische  Steuergesetzgebung  im  ganzen
hinter  der  anderer  deutscher  Staaten  nicht  zurückgeblieben  ist.
Der  Grundgedanke,  von  dem  alle  modernen  Staatssteuerreformen
  geleitet  werden,  die  Idee  der  Beitragsleistung  zu  den
Staatslasten  gemäß  dem  „Opferprinzipe“  hat  auch  die  steuerpolitische
  Entwicklung  in  unserem  Königreiche  immer  mehr
beherrscht  und  wird  auch  in  Zukunft  —  dies  hoffen  wir  —  der
oberste  Leitsatz  der  Gesetzgebung  sein.

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Satz  und  Druck  der  Spamerschen  Buchdruckerei  in  Leipzig.