Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

VII. Abschn.: Einz. Schuldverh. 1.Tit.: Kauf. Tausch. II. Gewährleistung. 319 
1. Bgl. § 460 A. 2. 2. 88 462, 465, 472, 473. 
3. Der andere Mangel muß nicht erst nach Vollziehung der ersten 
Minderung entdeckt sein. 
4. 88 462, 465 bis 467. Verlangt der Käufer wegen eines später 
entdeckten Mangels Wandelung, so muß zweifellos gemäß dem der 
Wandelung. zugrunde liegenden Prinzip Lboligatoricche Verpflichtung 
zur Herstellung des Zustands vor dem Kaufe) die infolge einer früheren 
inderung wegen eines anderen Mangels erlangte Ermäßigung seiner 
Gegenleistung berücksichtigt werden (Motive). Wenn der Käufer wegen 
eines Mangels gemindert hat, und es soll dann wegen eines neu ent- 
deckten Mangels gemindert werden, so ist der Kaufpreis nach dem 
Verhältnis zu mindern, als die fehlerhafte Sache zur Zeit des Kauf- 
abschlusses wegen beider Mängel zusammen weniger wert war. 
4. Vertragsmäß. Ausschließg. S. 476. 
Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des 
Verkäufers! zur Gewährleistung wegen Mängel? der Sache er- 
lassen oder beschränkt wird 5, ist nichtig", wenn der Verkäufer 
den Mangel arglistig 5 verschweigt. 
1 2986, IIa 412, IID 469, III 470. M. II, 238. Prot. 1. 701. D. 61. 
— 88 443, 480, 481. 
1. Analoge Bestimmung bei Miete (8 540), Pacht (8 5812) und 
Werkvertrage (§ 637). Form bei Grundstücken vgl. § 313 A. 2. Aus- 
schluß der Haftung für Rechtsmangel § 443. 2. Vgl. § 460 A. 2. 
3. Der vertragsmäßige Verzicht auf jede Mängelrüge enthält die 
Entsagung auf Anfechtung wegen Irrtums, ZE. JW. 057/. Der Sinn 
der Klausel: „wenn besehen“ besteht in der Ausschließung der Haftung 
für solche Mängel, die bei der Besichtigung erkannt werden konnten, 
E. Gr. 51 ½°. 
4. § 139. Die Nichtigkeit tritt nur soweit ein, als die Arglist 
reicht, E. R. 62 ½8. 5. 8 443 A. 3. Arglistig haneelt nach R. 
auch der Verkäufer, der seine Zweifel an der Fehlerlosigkeit nicht offen- 
barte, so — sehr weit gehend — E. JW. 03 B. 23, Gr. 47 #26 und der 
einen für den Entschluß des Käufers wesentlichen Umstand verschweigt, 
wenn er auch nach ihm nicht gefragt ist, sofern er sich nur bewußt ist, 
daß der Käufer auf diesen verschwiegenen Umstand Wert legen konnte, 
E. K. 62 151 203, 6916, JW. Ous, 0518, 06/8, 0874/3, 1268, Gr. 
47%, 48 ½7, 51 588, 52 81. 
5. Verjährs. a) Voranssetzgen. S. 477. 
Der Anspruch auf Wandelung oder auf Minderung: so- 
wie der Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangels einer 
zugesicherten Eigenschaft" verjährt 3, sofern nicht der Verkäufer 
den Mangel arglistig verschwiegen“ hat, bei beweglichen Sachen 
in sechs Monaten? von der Ablieferung", bei Grundstücken in
	        
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