VII. Abschn.: Einz. Schuldverh. 1. Tit.: Kauf. Tausch. III. 1. Probe. 329
1. Kauf nach Probe. Kauf auf Probe.
1. Kanf nach Probe 8. 494.
Bei einem Kaufe nach Probe oder nach Muster! sind die
Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert an-
zusehen. ?
1 470, IIà 430, IIh 4½8, 111 439. M. II, 382, 3368. Prot. 11I, 77.
1. Zur Feststellung genügt nicht der Nachweis, daß das Muster
vorgelegen hat Z. JW. 0O2 B.96. Ausantwortung des Musters begründet
eine Bermutung für den Kauf nach Probe. E. Gr. 54 995. Kein Kauf
nach Probe, wenn die Parteien den Abschluß des Kaufgeschäfts von der
Probemäßigkeit der Ware abhängig gemacht haben.
2. Die Rechtsbehelfe, die dem Käufer im Falle der nicht probe-
mäßigen Lieferung zustehen, sind die, welche der Käufer hat, wenn der
Verkäufer eine Eigenschaft zugesichert hat §§ 459 ff., HG. § 377, Z. JW.
(#2 B. . Trotz § 4592 wird in Fällen, wo absolute Gleichheit nicht er-
zielbar ist, bei einer nach der Verkehrssitte nicht beachtlichen geringfügigen
Abweichung der Ware und Probe gemäß § 242 dem Käufer das Rechts-
mittel der §§ 462, 463, 480 zu versagen sein, vgl. auch Z. JW. 00 556,
——a.l’.
3. Den Beweis, daß nach Probe gekauft worden, hat der Käufer
zu führen, er hat auch darzutun, nach welcher bestimmten Probe gekauft
wurde. Den Beweis der Probewidrigkeit hat der Käufer zu führen,
wenn er die Waren als Erfüllung angenommen hat (8 363). Auf-
bewahrung der Probe durch Handelsmäkler HGB. 8 96. Über Aus-
antwortung eines Ausfallmusters ZE. R. 47½33, 63 7#1.
2. Kanf auf Probce. a) im allg. §. 495.
Bei einem Kaufe auf Probe oder auf Besicht steht die
Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers.
Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung
der Billigung geschlossen.“
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung
des Gegenstandes zu gestatten.?
1. 471, 472, II 431, IID 489, III 490. M. II, 338 bis 335. Prot. II,
77. 78.
1. Es liegt ein bedingtes (8 158 A. 2) Kaufgeschäft vor, nicht
nur ein Antrag des Verkäufers. Die Bedingung 1 die auf Willkür
vgl. aber §8 4066) beruhende Entscheidung des Käufers, er billige den
Kaufgegenstand. Vgl. . JW. O8711. § 159 wird als vereinbart anzu-
nehmen sein. Der auf Zahlung des Kaufpreises klagende Verkäufer hat
den Abschluß des unbedingten Kaufes darzutun, wenn Käufer Kauf auf
Probe behauptet. Wer aus der Tatsache der Erfüllung oder des Aus-
falls der Bedingung Rechte herleitet, hat diese Tatsache zu beweisen.
Auf der Vertragsnatur des Kaufes auf Besicht beruht es, daß der Käufer
für Verschulden haftet (8 276 ff.). Über Gefahrübergang § 446 A. 3.