Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

VII. Abschn.: Einz. Schuldverh. 3. Tit.: Miete. Pacht. I. Miete. 353 
relevanten Tatsachen zu beweisen haben. Der Mieter hat auch unter 
Umständen das Kündigungerecht (§ 542); wegen Anzeigepflicht der Fehler 
vgl. § 545. Einfluß der Kenntnis § 539. Weiterer Schadensersatz im 
Falle des § 538. 
6. Die Replik des Vermieters, der Mieter würde die gemietete 
Sache überhaupt nicht gebraucht haben, ist unbegründet. 
7. 8 459 A. 9. Hat von mehreren Vermietern nur einer die 
Eigenschaft zugesichert, so sind die Rechte des Abs. 1 gegen alle Ver- 
mieter gegeben. 
8. Daß die Tauglichkeit objektiv gemindert oder aufgehoben ist, 
wird nicht erfordert. 9. Bgl. § 580 (Wohnräume). 10. 8 468. 
bb) Schadensersatz §. 538. 
Ist ein Mangel der im §. 537 bezeichneten Art! bei dem 
Abschlusse" des Vertrags vorhanden oder entsteht ein solcher 
Mangel später in Folge eines Umstandes, den der Vermiether 
zu vertreten hats, oder kommt der Vermiether mit der Be- 
seitigung eines Mangels in Verzug", so kann der Miether, 
statt die im §. 537 bestimmten Rechte geltend zu machen, 
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 5.“ 
Im Falle des Verzugs des Vermiethers kann der Miether 
den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Auf- 
wendungen verlangen.7 
· 1508.514«,112483,11d580,111591.M.11,s78,377,896.Prot.11, 
132,71,188.—gg4aa,541. 
1. Mag nun eine zugesicherte Eigenschaft fehlen oder sonst ein 
Fehler anderer Art vorliegen. 
2. Der Vermieter haftet wegen Mängel, wenn sie auch nicht er- 
kennbar oder nicht beseitbar waren, und wegen Fehlen von Eigenschaften 
zur Zeit des Vertragsabschlusses ohne Rücksicht auf Verschulden für 
Schadensersatz wegen Nichterfüllung, ZE. R. 52175, JW. 02 B. 71, 0546. 
#Vgl. aber § 539. 
3. 8§ 276, 282. Kann der Vermieter als nicht sachkundige Person 
nicht ersehen, ob der Mangel 5 einen von ihm zu vertretenden Um- 
stand zurückzuführen ist, so muß er die erforderliche Kenntnis sich zu 
verschaffen suchen, E. Gr. 47 1079. Hat Vermieter den Mangel nicht zu 
vertreten, so § 537. 
4. 8§ 284, 285. Außerhalb des Verzugs 8 537. 
5. 88 249 ff., 3251 und 940 A. 4, vorausgesetzt, daß der An- 
zeigepflicht genügt ist (§ 545). Einfluß der Kenntnis §8 539. Die Rechte 
auf Befreiung von der Entrichtung des Mietzinses, auf dessen Minderung 
einerseits und auf Schadensersatz anderseits hat der Mieter alternativ. 
Entscheidet er sich für den Ersatzanspruch, so kann er immer noch auf 
die andere Befugnis zurückkommen. Ist aber das eine Recht vom Ver- 
mieter erfüllt und die Erfüllung angenommen, so ist das andere Recht 
erloschen, S. JW. 08550. Keine Wahlobligation. 
Bürgerliches Gesetzbuch. Handausgabe. 9. Aufl. 23
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.