VII. Abschn.: Einz. Schuldverh. 3. Tit.: Miete. Pacht. I. Miete. 367
recht geltend machen will, hat nun die Existenz der Forderung und die
Illation der Pfandsache zu beweisen.
7. Gegensatz: bereits wirklich erwachsener Schaden (ZE. R. 54 708,
JW. 09) 8 545, 5492. Zu den künftigen Entschädigungsforderungen
gehören auch die betagten Forderungen. "
8. Gerechnet von der Zeit der Geltendmachung des Pfandrechts
(5 561, ZPO. § 805). Auch wenn auf unbestimmte Zeit gemietet ist,
erstreckt sich das Pfandrecht auf den Zins für ein Jahr über das laufende
Mietjahr hinaus.
9. 3PO. 8 811 (nicht 812) zwingend Z. R. 72 68; damit soll auch
das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen sein (vgl. § 273 A. 1). Bei
der Pacht § 585, Satz 2.
10. Über Konstikuierung eines Vertragspfandrechtes &. Gr. 49 31.
b) Erlöschen 8. 560. Z
Das Pfandrecht des Vermiethers: erlischt mit der Ent-
fernung der Sachen von dem Grundstück?, es sei denn, daß die
Entfernung ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermiethers
erfolgt.C Der Vermiether kann der Entfernung nicht wider-
sprechen", wenn sie im regelmäßigen Betriebe des Geschäfts des
Miethers oder den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entsprechend
erfolgt5 oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung
des Vermiethers offenbar“ ausreichen.7
1 621: Sat 2, Satz 1, IIA 502, II b 552, III 553. M. II, 407 bis 409.
Prot. 1II, 207, 208. D. 78. — 8 704.
1. 8 559. 2. Nicht nur aus dem Mietraume. Veräußerung
ohne Entfernung hat keinen Einfluß auf das Pfandrecht E. JW. 09".
Andere Erlöschungsgründe in §8 936, 1032, 1208, 124225, 1250, 1252,
1255, 1256 u. § 559 A. 4. Bei Untergang der Sache ergreift das
Pfandrecht nicht die etwaigen Versicherungsgelder E. Gr. 50 mes. Das
Pfandrecht erlischt nicht im Falle des § 805 ZPO., E. R. 7147, vgl.
auch § 561 A. 6.
3. Das Wissen eines in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Ver-
mieters reicht aus. Der Widerspruch (A.“ vor § 104) muß sich auf
den speziellen Fall beziehen. Der Vermieter hat darzutun, daß trotz
der Fortschaffung das Pfandrecht eefaten ist. In der Rücknahme des
Widerspruchs liegt ein Verzicht auf das Pfandrecht. Der Vermieter
kann der Fortschaffung und Versilberung der eingebrachten Sachen
des Gesamtschuldners durch den Konkursverwalter nicht widersprechen.
KO. 8 127.
4. Oder die Entfernung kann ohne Wissen des Vermieters ge-
scheben.
5 5. Z. B. Berkauf von Waren im Gewerbebetriebe, Mitnahme der
Sachen auf die Reise.
6. Für jedermann ohne genaue Schätzung erkennbar. Diesem Er-
fordernis ist genügt, wenn der Verm. selbst keinen Zweifel daran hatte