VII. Abschn.: Einzelne Schuldverhältnisse. 8. Tit.: Mäklervertrag. 423
1. §§ 611 ff. Die Herabsetzung findet nur bei Vermittlung dieser
Verträge statt.
2. Für die Frage, ob dies vorliegt, kann unter Umständen auch
die Höhe des etwa auch von der anderen Seite dem Mäkler zugesagten
Lohnes in Betracht kommen.
3. Analoge Bestimmung im § 343. Abgesehen von Dienstverträgen
kann unter Umständen auch § 138" anwendbar sein. Polizeilich He.
nehmigter Tarif über Höhe der Gebühr schließt die Prüfung der
gemessenheit nicht aus E. JW. 07512, Gr. 5155
4. Wenn im Falle von Teilzahlungen oder Ratenzahlungen der
angemessene Betrag durch die geleisteten Zahlungen schon erreicht ist,
erfolgt die Herabsetzung d adurch, daß der noch nicht gezahlte Teil des
Mäklerlohnes ganz in Wegfall kommt E. JW. 075 1#. Vgl. § 343 A. 4.
4. Ehevermittelung §. 656.1
Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis
der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Ver-
mittelung" des Zustandekommens einer Ehe wird eine Ver-
bindlichkeit nicht begründet.5 Das auf Grund des Versprechens
Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine
erbindlichkeit nicht bestanden hat.“
Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung,
die der andere Theil zum Zwecke der Erfüllung des
Versprechens dem Mäkler gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht,
insbesondere für ein Schuldanerkenntniß.“
□ 11, 512. Neu eingeführt durch RTK.; GewO. 8 35; 8 762. a. 170.
Bestimmung des § 656 ist nicht anwendbar auf ein vor
4##00 entstandenes Schuldverhältnis ZE. R. 46 153•178, 57·#u,
Gr. 46 v08. Wegen Nichtanwendbarkeit ausländischer Rechte, nach welchen
etwa Ehevermittelungsverträge zulässig sind, vgl. a. 30.
" 2. Keine Vermittelung enthält die Hinwegräumung tatsächlicher
oder rechtlicher Hindernisse, die sich dem Vorhaben der aus seiner Wahl
schon vorher zur Ehe Entschlossenen entgegenstellen 2. JW. 06 78.
3. § 241 A. 5. Zwingende Vorschrift. Gegen die guten Sitten ver-
stößt aber die Ehevermittelung nicht E. R. 461564. Vgl. § 762 A. 3;
Vergleich über die Streitfrage, ob ein klagloser Vertrag vorliegt, zu-
lässig. § 656 bezieht sich auch auf Aufwendungen, Zeitveksäummisse ufi
4. Ausschluß der cond. indebiti. "4 7621. Die Rückforderung
aus anderen Gründen (Minderzjährigkeit usw.) bleibt bestehen.
5. Z. B. Eingehung einer Wechselverbindlichkeit, Umwandlung in
ein . (§ 607)).
6. 88 780, 781. Aus der eingegangenen Verbindlichkeit kann nicht
geklagt werden. Wird die Verbindlichkeit aber erfüllt, insbes. auf Grund
des Schuldanerkenntnisses geleistet, dann trifft Abs. 1 Satz 2 zu.