426 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse.
3. 8.420. Wer nur einen Teil der Belohnung fordert, hat dar-
zutun, daß die Handlung von mehreren gleichzeitig vorgenommen ist.
4. Die Auslosung geschieht durch den Auslobenden.
4. Mehrere Haudelnde 8. 660.
Haben Mehrere zu dem Erfolge: mitgewirkt, für den die
Belohnung ausgesetzt ist, so hat der Auslobende? die Belohnung
unter Berücksichtigung des Antheils eines jeden an dem Erfolge
nach billigem Ermessen unter sie zu vertheilen. Die Vertheilung
ist nicht verbindlich", wenn sie offenbar unbillig? ist; sie erfolgt
in einem solchen Falle durch Urtheil.
Wird die Vertheilung des Auslobenden von einem der
Betheiligten nicht als verbindlich anerkannt, so ist der Aus-
lobende berechtigt, die Erfüllung zu verweigern?, bis die Be-
theiligten den Streit über ihre Berechtigung unter sich aus-
getragen haben; jeder von ihnen kann verlangen, daß die
Belohnung für alle hinterlegt wird.3
Die Vorschrift des §. 659 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.
IIa 591 2#s, IIb 647, III 647. Prot. II, 348 bis 350.
1. 8 657 N. 4. 2. Im Falle des § 657 A. 6 die Erbeno
der gesetzliche Vertreter. Bei einer Mehrheit von Auslobenden ist
Zweifel Übereinstimmung aller erforderlich (analog 83172). Wird sie
nicht erzielt, dann erfolgt die Bestimmung durch Urteil (analog §8 3191
Satz 2).
3. Klagbarer Anspruch: Jangsvollstreckung nach 8 888.
4. Vgl. dagegen § 6612 Satz 2
5. § 319 6. Analog den §8 317 bis 3 s Urteil
ergeht zwischen den an der Belohnung Beteiligten (Abf.
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A. 6. 8. § 432, hierlboingefahiokei voraus-
gesetzt. Wegen der Befugnis des Auslobenden zur Hinterlegung §§ 372 ff.
5. Preisausschreibung §. 661.
Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung zum Gegen-
stande hat, ist nur gültig, wenn in der Bekanntmachung eine
Frist? für die Bewerbung bestimmt wird.
Die Entscheidung darüber, ob eine innerhalb der Frist
erfolgte Bewerbung der Auslobung entspricht oder welche von
mehreren Bewerbungen den Vorzug verdient, ist durch die in
der Auslobung bezeichnete Person , in Ermangelung einer solchen
durch den Auslobenden" zu treffen. Die Entscheidung“ ist für
die Betheiligten? verbindlich.