Greßbritannien. (Februar 23. — 28.) 501
Lord Rosebery machte sodann den Vorschlag, daß die Lords,
die mit einer Reform einverstanden seien, einen Reformplan einbringen
möchten, ohne die Vorschläge der Regierung abzuwarten, so daß dem Lande
zwei Pläne unterbreitet würden. Die Pairs müßten anerkennen, daß das
Land sich gegen das Prinzip der Erblichkeit ausgesprochen habe, und das
Oberhaus habe jetzt eine gute Gelegenheit, sein eigenes Haus in Ordnung
zu bringen.
Nachdem Earl of Crewe noch darauf hingewiesen hatte, daß
Lansdowne der auswärtigen Politik keine Erwähnung getan habe, und
seine Freude darüber ausgedrückt, daß die Verhältnisse in Europa dies
nicht als notwendig hätten erscheinen lassen, wurde die Adresse ange-
nommen.
23. Februar. Eine Abordnung von 30 radikalen Abgeord-
neten unter Führung von Sir Charles Dilke bittet den Premier-
minister Asquith um kräftigeres Vorgehen gegen das Oberhaus,
dessen Vetorecht abgeschafft werden müsse.
24. Februar. Oberhaus. Lord Rosebery kündigt an, daß
er am 14. März beantragen werde, daß das Haus sich als Komitee
konstituiere, um die besten Mittel einer Reform seiner gegen-
wärtigen Organisation zu erwägen, damit eine starke und wirksame
zweite Kammer begründet werde.
25. Februar. Das Unterhaus lehnt einen Zusatz zur Adresse
über die Einführung von Schutzzöllen zur Förderung der heimischen
Industrie mit 228 gegen 185 Stimmen ab.
W. Februar. (Unterhaus.) Programm der Regierung.
Premierminister Asquith beantragt, alle Sitzungen bis zum 24. März
ausschließlich den Regierungsgeschäften und besonders dem Budget zu
widmen. Vom 24.—29. März würde sich das Haus vertagen. Bei seinem
Wiederzusammentritt werde die Regierung Vorschläge über die Beziehungen
zwischen beiden Kammern machen. Diese Vorschläge würden zunächst in
Form von Resolutionen eingebracht werden, in denen ganz allgemein die
Notwendigkeit ausgesprochen sein werde, die Lords von den Finanz-
angelegenheiten auszuschließen, und in denen ferner das Unterhaus zu der
Erklärung aufgefordert werden solle, daß das Vetorecht des Oberhauses
mit Bezug auf die Gesetzgebung so eingeschränkt werden müsse, daß die
Vorherrschaft des Willens des Unterhauses innerhalb der Lebensdauer eines
und desselben Parlaments als gesichert erscheine. Asquith schloß, es werde
klargelegt werden, daß diese Verfassungsänderungen kein Präjudiz für die
endgültige Lösung der Frage bildeten. Er fasse für eines der nächsten
Jahre die Schaffung eines Oberhauses auf demokratischer Grundlage ins
Auge. Wenn die Resolutionen zur Annahme gelangt seien, werde ein
Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die betreifenden Teile der Resolutionen
in Kraft setze. Ob das Oberhaus den Resolutionen zustimme oder nicht,
die Regierung sehe die Einführung von Bestimmungen, die das Unterhaus
von dem Veto des Oberhauses befreien, nicht nur als erste wesentlichste
Voraussetzung für die gesetzgeberische Würde und eine nutbringende Wirk-
samkeit des Unterhauses an, sondern auch als ihre eigene höchste Pflicht.
Im Verfolge dieser Aufgabe werde die Regierung alle Maßregeln ergreifen,