596 Drittes Buch. Sachenrecht.
3. Nur durch den rechtsgeschäftlich wirksamen, noch fortdauernden
(ZK. JW. 4 361) Willen des Besitzers (Einrede im Sinne der 8PO.) wird
die verbotene Eigenmacht ausgeschlossen. War der Wille bedingt (§ 854
A. 8) oder von einer Gegenleistung abhängig, so muß auch die Be-
dingung bzw. Gegenleistung erfüllt sein, Z. R. 67 358.
4. Es muß Besitzverlust gemäß 8 856 A. 4 durch eine Handlung
oder Unterlassung verursacht sein. Folge §8 8591 u.4, 861. Erwirbt
zugleich der Entziehende Besitz, so greift Abs. 2 Platz.
5. Jede Beeinträchtigung der Ausübung des Besitzes; auch die
verbotenen Immissionen (§ 906 A. 6). Worte genügen, . JW. 0827“.
Störung in der Jagdausübung vom Nachbargrundstück aus, E. JW.
084653. Folgen 88 859 1 u. 4, 860, 862.
6. §8 859, 860, 227 bis 230, 561, 904, 910, 965, 2205, Z PO.
§§ 808, 8363, 883, 885. Auch sonstiges öffentliches Recht, z. B. polizei-
liche Befugnisse können in Frage kommen, ebenso vorbehaltenes Landes-
recht (A.“ vor § 854). Befugnis zur Wegnahme eines Uberführungs-
stücks, 2. R. 64 356. Der Besitzanspruch gibt kein Recht zur Entziehung
oder Störung fremden Besitzes. 8 863.
7. Besonderes Verbot, Schuld, Bewußtsein, Verantwortlichkeit,
überhaupt die Voraussetzungen einer unerlaubten Handlung sind nicht
erforderlich, Z. R. 5557, Gr. 50 877.976. 9 992 A. 1. Ebensowenig Ent-
ziehung vi, clam, precario. Guter Glaube schließt verbotene Eigen-
macht nicht aus, E. R. 67 339. — Vgl. 8§ 861 A. 7.
8. Fehlerhaft ist somit grundsätzlich jeder ohne den Willen des
bisherigen Besitzers und ohne besonderes Recht zur Selbsthilfe erlangte
vrihinere Besitz einer besessenen Sache. Z. R. 72 1/8. Folgen 88 859 2 u. 4,
0, 851.
9. 8 854 A. 10. Gegen den Dieb des Diebes kann die Fehler-
haftigkeit nicht geltend gemacht werden. Es hilft aber § 1007.
10. § 857. Ohne Rücksicht auf Kenntnis der Uehlerhaftigkeit
11. Gleichviel ob dieser der Dejizient selbst ist oder ein Nachfolger
desselben, der die Fehlerhaftigkeit gegen sich gelten lassen muß; 88 861, 862.
12. Grobfahrlässige Unkenntnis und spätere Kenntnis macht den
Besitz des Nachfolgers nicht fehlerhaft. Im Falle des 8 1438 entscheidet
für vorherigen Erwerb der Zeitpunkt der Eheschließung.
b) Mittel. aa) Selbsthilfe §. 859.
Der Besitzer! darf sich verbotener Eigenmacht? mit Ge-
walt erwehren.3
Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittelst verbotener
Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer
That betroffenen oder verfolgten Thäter mit Gewalt wieder-
abnehmen.“
Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch ver-
botene Eigenmacht? entzogen, so darf er sofort? nach der Ent-