Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

II. Abschn.: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken. 611 
4. Grundbuchmäßige Voraussetzungen A. 9. — Ausführung nach 
GBD. 8 47. — Keine Löschung zum Zweck bes Fortbestehens in Ver- 
bindung mit einer neuen Hypothek, 2. FG. 845 
5. Vgl. aber r 876. — Erst“ mit der Löschung endet das Recht 
(S. KG. 23¼, 38278), so daß die Kenntnis von der bloßen Aufgabe- 
erklärung Dritten nilt schadet, § 892. 6. Form GB. 8§ 29. 
7. 8 873 A. 16. 8. dem Eigentümer oder dem nachstehenden 
dinglich Lercchtigten ohne Vorrang. 
E. Gr. 52957. GBO. 88 19, 29. Für zeitlich begrenzte Rechte 
GBO. os 23, 24, Vormerkungen und Widersprüche GBO. 8 25, Pfand- 
rechte und deren Belastung GB. 8 27. — 9 8738. — Die Erklärung 
ohne Gebundenheit ist noch keine Verfügung (A.“ vor 8 104), &. K. 
25½6. Auf die durch das Kausalgeschä begründete obligatorische Ge- 
bundenheit bezieht sich § 8757 nicht, E. Gr. 48 550 
§. 876. 
Ist ein Recht an einem Grundstücke mit dem Rechte eines 
Dritten belastet?, so ist zur Aufhebung des belasteten Rechtes 
die Zustimmungs des Dritten" erforderlich. 5 Steht das auf- 
zuhebende Recht dem jeweiligen Eigenthümer eines anderen 
Grundstücks zu“, so ist, wenn dieses Grundstück mit dem Rechte 
eines Dritten belastet ist, die Zustimmung des Dritten erforder- 
lich?, es sei denn, daß dessen Recht durch die Aufhebung nicht 
berührt wird." Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder 
demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt?; 
sie ist unwiderruflich.0 
1 960, 965/, 9772, 1015, 1048, 1061 2, IIa 797, IIb 861, III 860. M. 
III, 438 47. 489. 581, Ges, 594. Prot. III, 66. 826, VI. 221. D. 119. 
— 886 677. 1071, 1116“, 1182. 11682, 1178, 1180. 1245t, 1255 7. — 
a. 68, 120. 
1. 8 873 M. 3. 2. dinglich, 8 1059 M. 2. 
3. §8 182 ff. 8 875 A. 3. Nach der Löschung erteilte Zustimmung 
hat rüskwirkende Kraft (8 184). 
4. sein Rechtsnachfolger ist an die Zustimmung gebunden 88 404, 
413, ch aber §9 892. 
Ohne sie kann auch keine Aufhebung mit Vorbehalt erfolgen. Wohl 
aber kann ohne sie die Aufgabeerklärung gemäß § 875“ wirksam werden. 
6. §§ 1018, 10942, 1105. wegen § 96 (vgl. § 880 7). 
Ersatz Durch anschälicheisfeistellung nach Landesrecht a. 120. 
8. Z. B. berührt den Nießbraucher die Aufhebung eines mit dem 
Nießbrauchgrundstücke verbundenen Vorkaufsrechts (8 1094,) nicht. 
a. 1202. — Grundbuchmäßig bedarf es der Bewilligung des Dritten 
nur, wenn das Recht gemäß GBO. 8 8 auf dem Grendstacke vermerkt 
ist (ese 821). 
9. 8 8751 a. E., Ausnahme von 8 1821. — Ersatz nach Z3P#. 
6 894 ff. 
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