II. Abschn.: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken. 611
4. Grundbuchmäßige Voraussetzungen A. 9. — Ausführung nach
GBD. 8 47. — Keine Löschung zum Zweck bes Fortbestehens in Ver-
bindung mit einer neuen Hypothek, 2. FG. 845
5. Vgl. aber r 876. — Erst“ mit der Löschung endet das Recht
(S. KG. 23¼, 38278), so daß die Kenntnis von der bloßen Aufgabe-
erklärung Dritten nilt schadet, § 892. 6. Form GB. 8§ 29.
7. 8 873 A. 16. 8. dem Eigentümer oder dem nachstehenden
dinglich Lercchtigten ohne Vorrang.
E. Gr. 52957. GBO. 88 19, 29. Für zeitlich begrenzte Rechte
GBO. os 23, 24, Vormerkungen und Widersprüche GBO. 8 25, Pfand-
rechte und deren Belastung GB. 8 27. — 9 8738. — Die Erklärung
ohne Gebundenheit ist noch keine Verfügung (A.“ vor 8 104), &. K.
25½6. Auf die durch das Kausalgeschä begründete obligatorische Ge-
bundenheit bezieht sich § 8757 nicht, E. Gr. 48 550
§. 876.
Ist ein Recht an einem Grundstücke mit dem Rechte eines
Dritten belastet?, so ist zur Aufhebung des belasteten Rechtes
die Zustimmungs des Dritten" erforderlich. 5 Steht das auf-
zuhebende Recht dem jeweiligen Eigenthümer eines anderen
Grundstücks zu“, so ist, wenn dieses Grundstück mit dem Rechte
eines Dritten belastet ist, die Zustimmung des Dritten erforder-
lich?, es sei denn, daß dessen Recht durch die Aufhebung nicht
berührt wird." Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder
demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt?;
sie ist unwiderruflich.0
1 960, 965/, 9772, 1015, 1048, 1061 2, IIa 797, IIb 861, III 860. M.
III, 438 47. 489. 581, Ges, 594. Prot. III, 66. 826, VI. 221. D. 119.
— 886 677. 1071, 1116“, 1182. 11682, 1178, 1180. 1245t, 1255 7. —
a. 68, 120.
1. 8 873 M. 3. 2. dinglich, 8 1059 M. 2.
3. §8 182 ff. 8 875 A. 3. Nach der Löschung erteilte Zustimmung
hat rüskwirkende Kraft (8 184).
4. sein Rechtsnachfolger ist an die Zustimmung gebunden 88 404,
413, ch aber §9 892.
Ohne sie kann auch keine Aufhebung mit Vorbehalt erfolgen. Wohl
aber kann ohne sie die Aufgabeerklärung gemäß § 875“ wirksam werden.
6. §§ 1018, 10942, 1105. wegen § 96 (vgl. § 880 7).
Ersatz Durch anschälicheisfeistellung nach Landesrecht a. 120.
8. Z. B. berührt den Nießbraucher die Aufhebung eines mit dem
Nießbrauchgrundstücke verbundenen Vorkaufsrechts (8 1094,) nicht.
a. 1202. — Grundbuchmäßig bedarf es der Bewilligung des Dritten
nur, wenn das Recht gemäß GBO. 8 8 auf dem Grendstacke vermerkt
ist (ese 821).
9. 8 8751 a. E., Ausnahme von 8 1821. — Ersatz nach Z3P#.
6 894 ff.
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