Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

II. Abschn.: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken. 615 
Der dem vortretenden Rechte eingeräumte Rang geht nicht 
dadurch verloren, daß das zurücktretende Recht durch Rechts- 
geschäft aufgehoben wird. 
Rechte, die den Rang zwischen dem zurücktretenden und 
dem vortretenden Rechte haben, werden durch die Rangänderung 
nicht berührt.10 
+ Ia 801, II b 865, III 864. M. III, 228. Prot. 1II, 91, 94. 
190. — 88 638, 1261. 
Di Rechte müssen bestehen oder doch eingetragen sein, 2. 50 
bn Vorbehalt § 881, SE. KG. 21 2°/8. Wegen pr. Stempel 2. 
R. 69 979 
2. und zwar mit dinglicher Wirkung vorbehaltlich des Abs. 5. 
7. FG. 1 1½°5, Bay. 71°. Eigentümer erwirbt aber (anders wie nach 
8881) nicht das Recht, die Eintragung eines Rechts mit dem Vorrange 
vor dem zurücktretenden Recht zu bewilligen und zu beantragen. E. KG. 
21 2#. 8§ 891, 892 finden im allgemeinen Anwendung. Vgl. aber 
A. 9. — ZV. 8§§ 128, 129. — Lediglich obligatorische Vorrechtsein- 
räumungen werden nicht eingetragen. — Rangänderung auch für Vor- 
merkungen (8 883) zulässig, 2. FG. 2 45, KG. 39 156, nicht aber gegenüber 
Verfügungsbeschränkungen. — Einwirlkung des Vorrangs auf die an 
Stelle der Hypothek tretende Eigentümergrundschuld 42. R. 61 37, Gr. 
52 1998, JW. 06 554. Unzulässig Eintragung der Einräumung des Vor- 
ranges vor dem jeweils getilgten Teile einer Hypothek, 3. FG. 8 (vgl. 
aber E. Gr. 52 1075). Unzulässig Einschränkung, daß ein das zurücktretende 
Recht belastendes Recht Dritter unberührt bleibe, KG. 37 218. — Zu- 
lässig auch Einräumung des Gleichrangs, . "#. 40 1 
3. 8 873 A. 6 u. 9. Einigung kann — auch stilschwei end — 
auf den valutierten Teil einer Hypothek beschränkt sein, Z. R. 76 7 
Für das Grundbuchamt genügt auch hier Bewilligung der Sekefscno. 
. KG. 282668. Die Eintragung (GB. 88 19, 29, 40) der Rangände- 
rung erfolgt bei dem vortretenden und bei dem zurücktretenden Recht. 
eien der Rangänderung nach 88 875, 876. 
4. nicht aber Zustimmung der in Abs. 5 genannten Berechtigten. 
Sind beide Rechte in einer Hand, so geulgt einseitige Erklärung, 2. 
JFG. 2%, 9 267, KG. 26 ½5, 40 % , Bay. 8 
5. weil er wegen der Aussicht, ein Pfandrecht an der eigenen Sache 
zu erwerben (88 1143, 1163, 1164, 1168, 1170 ff. mit 88 1192, 1199), 
ein in hat. Ausnahme 9 1151. — Zustimmung liegt schon in 
d ewilligung der Eintragung, S. KG. 26 0. Es lann aber nicht der 
Eigentümer ohne Zustimmung der gegenwärtigen Gläubiger das Vor- 
t gegenüber der eventuell entstehenden Eigentümerhypothek einräumen, 
JG. 4 219. — Nicht nötig Zustimmung der gütergemeinschaftlichen 
Ezistau" E. FG. 2100, des persönlichen Schuldners. 81165. Wegen 
Vorlegung des Briefes GB. 88 42, 62. — E. KG. 31 
6. 8 33 A. 16. 7. 8 876 a. E. 
8. z. B. ist, falls eine zweite Prioritätszession erfolgen soll, Zu- 
stimmung des ersten Zessionars erforderlich. Zweifelnd Z. F. 1 100, 
 
	        
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