Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

642 Drittes Buch. Sachenrecht. 
3. Nur Entschädigung in gesetzlicher Höhe 6½ A. 10) besteht 
ohne Eintragung. Es kann wohl auch ein für den Verzicht zugesichertes 
Recht eingetragen werden. Zweifelnd . FG. 1 7°. Eintragung des Ver- 
zichts geschiett bei dem berechtigten Grundstück. 
#88 1105 ff., auch 11082, 1109. 
§. 915. 
Der Rentenberechtigte kann jederzeit verlangen, daß der 
Rentenpflichtige ihm gegen Uebertragung des Eigenthums an 
dem überbauten Theile des Grundstücks den Werth ersetzt, den 
dieser Theil zur Zeit der Grenzüberschreitung gehabt hat. Macht 
er von dieser Befugniß Gebrauch, so bestimmen sich die Rechte 
und Verpflichtungen beider Theile nach den Vorschriften über 
den Kauf. 
Für die Zeit bis zur Uebertragung des Eigenthums ist die 
Rente fortzuentrichten. 
1 850, IIA/ ses, 1b 900, III 899. M. III, 287. Prot. III, 188, 1. 
589. D. 129. — § 924. 
1. 88 433 ff. insbel. 5434, a. 120. Kaufabschluß mit Rechtskraft 
des Urteils. — E. JW 
8. 916. 
Wird durch den Ueberbau ein Erbbaurecht!: oder eine 
Dienstbarkeit? an dem Nachbargrundstückes beeinträchtigt, so finden 
zu Gunsten des Berechtigten die Vorschriften der §§. 912 bis 
914 entsprechende Anwendung. 
I 860, 11 à 829, IIb 901, III 900. M. III, 286. Prot. III, 138. 
9 917:. — a. 116. 
1. 88 1012 ff. 2. 88 1018 ff., 1090 ff. 
3. Nicht an dem eigenen, § 912 A. 2. 
9. Notweg 8. 917. 
Fehlt einem Grundstücke die zur ordnungsmäßigen Be- 
nutzung nothwendige: Verbindung mit einem öffentlichen Weges, 
so kann der Eigenthümers von den Nachbarn" verlangen?, 
daß sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer 
Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung 
dulden. Die Richtung des Nothwegs und der Umfang des 
Benutzungsrechts werden erforderlichen Falles durch Urtheil 
bestimmt.7 
Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Nothweg führt, 
sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften
	        
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