Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

RAus dem Po#rwork zur 1. Auflage. 
(September 1896.) 
In dieser Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das 
zweite Buch von E. Ebert, das vierte Buch von H. Schneider, 
das fünfte Buch, das Einführungsgesetz und das Sachregister 
von W. Henle, das erste und dritte Buch sowie die Ein- 
leitung von O. Fischer bearbeitet. Jeder Mitarbeiter trägt 
ausschließlich für den ihm zugefallenen Teil die wissenschaft- 
liche Verantwortung. 
Das erste Ziel war, durch Verweisungen auf ergänzende, 
ähnliche und abweichende Bestimmungen des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs selbst sowie der sonstigen Reichsgesetze und durch 
die vorgesetzten, nicht zum Gesetzestert gehörigen Inhalts- 
angaben den Zusammenhang des Bürgerlichen Gesetzbuchs 
und des gesamten Privatrechts ersichtlich zu machen. 
Die beigegebenen sachlichen Erläuterungen können und 
wollen einen wissenschaftlichen Kommentar in keiner Weise 
ersetzen. Sie beschränken sich auf das Nächstliegende und 
Grundsätzliche. Sie dürften aber gerade in dieser Beschränkung 
einem Bedürfnisse entgegenkommen, das sich bei Juristen und 
Laien fühlbar machen wird. 
Besonderes Gewicht wurde auch darauf gelegt, den 
Studierenden der Rechtswissenschaft ein geeignetes Hilfsmittel 
zu bieten. 
Uus dem Porworkt zur 4. Auflage. 
(Juni 1900.) 
Neben den in den Buchhandel gelangten Vorarbeiten, zu 
denen nunmehr auch die Protokolle zweiter Lesung gehören, 
und den reichsgesetzlichen Ergänzungen sind auch die landes. 
rechtlichen Ausführungsbestimmungen angeführt. Die Angabe 
der benutzten Literatur erwies sich dagegen nach wie vor als 
nicht angängig. 
Die Muteilungen von Berichtigungen und abweichenden 
Meinungen, welchen diese Auflage so vieles verdankt, bitten 
wir freundlichst fortsetzen zu wollen.
	        
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