Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

I. Abschn.: Bürgerliche Ehe. 7. Tit.: Scheidung der Ehe. 997 
4. wenn sie ihrer Lebensstellung nach solche als Erwerbstätigkeit 
verrichtet. Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts § 1367 A. 2, 3. 
« 5. Anders als Pleo . In erster Linie haften die Einkünfte aus 
dem Kindesvermögen, das in der Nutznießung des Vaters steht. Darüber 
hinaus — ohne daß das Stammvermögen des Kindes angegriffen 
werden darf — hat der Vater den Unterhalt aus eigenen Mitteln zu 
bestreiten, die Mutter hat dazu den Beitrag nach A. 3 zu leisten. 
Hat das Kind genügende Einkünfte aus freiem Vermögen (88 1650, 
1654), so entfällt nach § 1602 die Unterhaltspflicht des Vaters und 
die Beitragspflicht der Mutter. 
6. nicht pfändbar ZPO. 8§ 854, fällt nicht in die Konkursmasse des 
Mannes KO. 8§ 11; s. auch §§ 394, 399, 400; § 1408 A. 2. 
7. 88 1631 ff., 1635, 1684: Nr. 2. 8. s. § 1418 A. 6, 
§ 1468 Nr. 3. 9. s. § 1428; 9§2027. 
Wirkn der Aufheb 
der ceel Genmunssel v6 8. 1586. 
Wird nach §. 1575 die eheliche Gemeinschaft aufgehoben, 
so treten die mit der Scheidung verbundenen Wirkungen ein; 
die Eingehung einer neuen Ehe ist jedoch ausgeschlossen. Die 
Vorschriften über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe 
finden Anwendung, wie wenn das Urtheil nicht ergangen wäre. 
Von N2. beigesetzt als § 1566 al., s. K B. S. 85, 89. Übergangsvorschr. 
K. . 
1. Alle, 88 1577 ff., A. * vor 8 1564; die Gatten haben keine 
ehelichen Pflichten mehr gegeneinander, Ehescheidungsgründe können 
nicht mehr entstehen. Im ehel. Güterrechte, s. z. B. § 1478, in An- 
sehung der Kinder § 1635; auch das Erbrecht (§ 1931) fällt weg. Nur 
zwei Ausnahmen: die Abschließung einer neuen Ehe ist verboten und 
die bisherige Ehe kann wegen Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit angefochten 
werden. Wiederherstellung der ehel. Gemeinschaft s. 8 1587. 
2. Ehehindernis aus § 1309. 
3. Das Urteil auf Aufhebung der ehel. Gemeinschaft. Nichtigkeit, 
Anfechtbarkeit s. 8 1323 ff., 1330 ff. Das Verbot des § 1338 findet 
keine Anwendung. 
Wiederherstellung §. 1587. 
Wird die eheliche Gemeinschaft nach der Aufhebung wieder- 
hergestellt:, so fallen die mit der Aufhebung verbundenen Wir- 
kungen: weg und tritt Gütertrennung“ ein. 
Bom R. zugesetzt als 8 1566 ar, f. KB. S. 85, 89. 
(1. kann formlos geschehen, auch durch schlüssige Handlungen (Her- 
stelung der ehel. Gemeinschaft). Vermerk im Heiratsregister a. 46 11, 
PEStG. 9 555. 
2. 8 1586 A. 1. Die Ehe besteht wieder u. für die Zukunft treten 
alle Wirkungen der Ehe ein. Das Recht aus § 15761 fällt weg.
	        
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