Vorwort.
Dem von dem Herrn Verleger des vorliegenden Schrift-
chens an mich gerichteten Ersuchen, eine gemeinfaßliche
Darstellung der Grundzüge des Verfassungs= und Ver-
waltungsrechtes des Königreiches Sachsen, selbstverständ-
lich in Verbindung mit dem bezüglichen Rechte des
Deutschen Reiches abzufassen, habe ich besonders in Rüch-
sicht darauf zu entsprechen mich entschlossen, daß nach
den von mir gemachten Erfahrungen und Beobachtungen
das Bedürfnis zu einer derartigen Darstellung allerdings
vorhanden ist. Aicht daß ich der Ansicht derjenigen bei-
pflichte, welche der Erstrechung des Unterrichtes in der
Volksschule auf das Gebiet des vaterländischen Rechtes
das Wort reden, will es mir doch als ein Ubelstand er-
scheinen, daß unsere der Fortbildungsschule entlassenen
Jünglinge, sowie die Zöglinge unserer Realschulen und
Gymnasien von den einfachsten Grundsätzen unseres
Staats= und Verwaltungsrechtes, sowie von der Be-
hördenorganisation unseres Vaterlandes zumeist k-eine
oder doch nur mangelhafte Kenntnis haben, und daß ins-
besondere unsere Gymnasiasten oft mit den organischen
Einrichtungen des alten griechischen und römischen Staates
besser vertraut sind, als mit denen ihres weiteren oder
engeren Vaterlandes. Die Unkenntnis der rechtlichen,
ökonomischen und politischen Grundbegriffe, welche die
menschliche Gesellschaft beherrschen, sowie der wichtigsten
Grundsätze des vaterländischen Staats= und Verwaltungs-
rechtes pflegt unseren Staatsbürgern in der Regel erst
dann zum vollen Bewußtsein zu kommen, wenn sie zu
einem derjenigen Ehrenämter berufen werden, welche die
neuere Gesetzgebung mit ihrer Heranziehung des Laien-
elements zur Rechtsprechung beziehentlich Staats= und
Gemeindeverwaltung geschaffen hat.