180 DEUTSCH-OSTAFRIKA.
‘
Il. Für die Post- und Telegraphenanstalten
in Deutsch-Ostafrika.
A. Tarif für Briefsendungen.
Inland *) Ausland °
Taxe für | Porto Porto
Gewichtsstufe frankiert' unfrk. | Oewichtsstufe etc. frankiert unfrk.
ei. Heller : Heller | Heller | Heller
, bis 20 im, 0015 für je 15 g (ohne :
Briefe über 20-250 g! 15 ” | 221, | Meistgewicht) . 15 | 30
einfach 4 8 einfach . zı,'!»
Postkarten mit Antwort 8 _ mit Antwort. 5” | _
ee | |
über 5 l g 4 fürj .
. _ je 50 g bis zum i
Drucksachen über 20-5008 gi lässig Meistgewichte von unzu-
über 500 g—1 kg 22H | kg. „ 'assig
über 1—2 kg
h bis 250 g 7, | j4 je so g bis zum um \
HE . über 250500 15 unzu- eistgrewichte von
Geschäftspapiere | per 500 g— Kr 2; | lässig 2 ke. . 4 unzu-
über 1—2 kg mindestens . 15 lässig
bis 250 EN für je so £ bis zum - —
. is 250 g unzu- eistgewichte von
Warenproben | jiper 250-3508 15 JSlässig| 308 .. | unzu-
mindestens 7, lässig
für je 50 g bis zum.
Meistzewichte von
2 rn
Zusaminen- jedoc u
gepackte bis 250 mi a)wenn die Sen- ä
Gegenstände | über 250-300 g | unzu- dung ee unzu-
(Drucksachen über 500 g—I K 2, lässig Das entha 15 lässig
h "+ | über 1-2 %g J mindestens .
Oeschäftspapiere b)wenn die Sen-
u. Warenproben) dung nurDruck-
' sachen u. W'aren-
proben enthält,
mindestens . 1,0;
*) Die Inland-Taxen gelten, außer für ‚den Verkehr innerhalb des Schutzgebietes;
l. für den Verkehr mit Deutschland
2. für den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten (Deutsch - Neu - Guinea;
Deutsch - Südwestafrika :
Kamerun;
Kiautschou; Marshall-Inseln; Samoa;
3.
lazareit in Yokohama,
Berlin vermittelt wird
sendungen von
von mehr als 20 bis (
Ebenso werden Brief
der
soweit dieser Verkehr
Karolinen; ;
Marianen und Palau-Inseln:
0g0)
für den Verkehr mit den deutschen Kriegsschiffen und dem deutschen Marine-
durch das Marinepostbureau_ in
‚ mit der Maligabe, daß Warenproben und Einschreibe-
chlossen sind, und Mannschaftsbriefe
Beförderung aus
0 g einem ermä
fsendungen
igten Porto von 7’/, Heller untenlie
an die Besatzungstrupnen Schu
im jet
Klautschou und an die Ostasiatische Besatzungsbrigade behandelt.
Die Ausland-Taxen gelten für den Verkehr mit allen übrigen Ländern.